Offshore-Geschäfte im Fokus beim BAWAG- Prozess: Bank hielt alle Infos dazu zurück
- Prozess wird am 5. 11. mit Elsners Frau fortgesetzt
- PLUS: Ende des Prozesses nicht mehr in diesem Jahr
Im BAWAG-Prozess wurden am 45. Verhandlungstag die Befragungen fortgesetzt. Der frühere Leiter des BAWAG-Prüfungsteams der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), Peter Mayerhofer, erklärte im Zeugenstand, die BAWAG habe bei der von ihm geleiteten Vorort-Prüfung 2000/2001 Unterlagen zu den Offshore-Geschäften nicht übermittelt. Das Finanzministerium habe den Prüfbericht erhalten und keine Maßnahmen gesetzt. Der Sachverständige Fritz Kleiner stellte zahlreiche Fragen zu den Geschäften der BAWAG mit Wolfgang Flöttl und versuchte der Frage auf den Grund zu gehen, wie dadurch die laut Anklageschrift 1,44 Mrd. Euro Schaden entstehen konnten.
Von Vorgesetzten habe er nie Weisungen bekommen, betonte der nunmehr pensionierte Direktionsrat Mayerhofer. Auch die frühere Vizegouverneurin der Nationalbank, Gertrude Tumpel-Gugerell, habe nie bei ihm interveniert, unterstrich Mayerhofer: "Ich habe in meiner Tätigkeit noch nie eine Weisung bekommen, wir sind als Prüfteam absolut unabhängig".
Unterschiedliche Auffassungen zwischen der geprüften BAWAG und den Notenbank-Prüfern gab es laut Mayerhofer etwa im Bereich der Uni-Bonds: Während die Notenbank hier einen Risikogleichlauf sah, habe die BAWAG die gegenteilige Auffassung vertreten und dazu auch ein Gutachten des Universitätsprofessors Gerhard Frotz vorgelegt, das ihre Meinung bestätigt habe. Im OeNB-Prüfbericht sei dann die Meinung der Notenbank-Prüfer und die abweichende Haltung der BAWAG festgehalten worden.
Die Aufgabe der Notenbank-Prüfer bestehe ausschließlich darin, gutachterliche Äußerungen zu tätigen und das Finanzministerium - damals unter Leitung von Finanzminister Karl-Heinz Grasser (Anm.) - bzw. die Finanzmarktaufsicht (FMA) zu informieren, betonte Mayerhofer. Der Prüfbericht sei aus seiner Sicht sehr wohl "kritisch" ausgefallen, "aber es hat auch noch viel viel kritischere Berichte gegeben", die zum unmittelbaren Konzessionsentzug bzw. zur Abberufung von Geschäftsleitern geführt hätten, etwa bei drohender Insolvenz. In der BAWAG-Bilanz bzw. in der Gewinn-Verlust-Rechnung sei nichts von Verlusten gestanden.
Zahlreiche Fragen stellte der Sachverständige Fritz Kleiner an die Angeklagten. So hatte Flöttl im März 1997 den Sitz seiner Ross-Gruppe von Bermuda auf die Cayman Islands verlegt. Damals wurden die Verträge mit der US-Investmentbank Lehman Brothers erneuert, dabei sei eine Passage zur Wahrheitspflicht gestrichen worden. Extra durchgestrichen wurde der Teil des Vertrags, wonach Flöttls Ross Capital der Bank Lehman Brothers immer die Wahrheit sagen müsse und keine Informationen zurückgehalten werden dürften. Stattdessen habe jemand händisch angefügt, dass alle Informationen von Lehman Brothers vertraulich behandelt werden müssten, außer wenn eine Information von einer staatlichen Behörde angefordert werde. "Ich sehe das zum ersten Mal", kommentierte Flöttl. Vielleicht hätten ja seine Anwälte das hinzugefügt, weil die BAWAG nicht bekanntgeben wollte dass sie der Investor hinter den Geschäften sei, vermutete der Angeklagte.
Der Grazer Wirtschaftsprüfer Kleiner war als Sachverständiger für das Handelsverhalten des angeklagten Investmentbankers Wolfgang Flöttl bestellt worden. Der Anfang August bestellte Sachverständige Christian Imo war nach einem Antrag der Verteidiger Flöttls wegen des Verdachts auf Befangenheit abberufen worden. Kleiner soll sein Gutachten bis zum 15. Jänner 2008 vorlegen.
Der Prozess wird am 5. November mit der Zeugeneinvernahme von Ruth Elsner, Ehefrau des angeklagten Ex-BAWAG-Chefs Helmut Elsner, fortgesetzt. Weitere Zeugen sind Herbert Taucher, Geschäftsführer der BAWAG International Finance (BIF) in Dublin, sowie Josef Burianek, der frühere Buchhaltungschef des ÖGB. (apa/red)
