Mittwoch, 31. Oktober 2007

Verbesserung für Freie & Selbstständige: Gleichstellung bei Arbeitslosenversicherung

  • Verpflichtende Versicherung für freie Dienstnehmer
  • Auch Verbesserung der Bildungskarenz angestrebt

Die Regierung hat nach vorheriger Absprache mit den Sozialpartnern ein großes "Flexicurity-Paket" geschnürt. Dieses sieht u.a. vor, dass freie Dienstnehmer künftig auch arbeitslosenversichert sind. Die Kosten werden zwischen Arbeitgeber und Dienstnehmer geteilt. Auch Selbstständigen wird es ermöglicht, sich arbeitslosenversichern zu lassen. Die Arbeiterkammer zeigte sich erfreut.

Weiters teilte der Wirtschaftsminister Bartenstein mit, dass es zu einer Ausweitung der betrieblichen Vorsorge kommen wird. Demnach werden GSVG-Versicherte verpflichtet, für Freiberufler und Bauern wird dies auf freiwilliger Basis funktionieren. Verschärft werden ferner die Zumutbarkeitsbestimmungen. Bei Langzeitarbeitslosen wird es ermöglicht, diese auch in sozioökonomischen Branchen einzusetzen. Im Klartext bedeutet dies, dass sie unter bestimmten Umständen auch zu sozialen Dienstleistungen für die Gesellschaft verpflichtet werden können.

Auch verbesserte Bildungskarenz
Schließlich ist im Paket auch eine Verbesserung der Bildungskarenz enthalten. Diese wird künftig im Falle eines entsprechenden Wunsches schon nach einem und nicht wie bisher nach drei Jahren gewährt. Zusätzlich wird die Entschädigung von jetzt 430 Euro fast verdoppelt auf 800 bis 850 Euro.

Tumpel zeigt sich erfreut
Arbeiterkammer-Präsident Tumpel zeigte sich erfreut über die "umfassende soziale Absicherung für atypische Beschäftigte". Mit dem Anspruch auf Einkommensersatz sei ein "ständiges existenzbedrohendes Damoklesschwert über den freien Dienstnehmern" beseitigt worden, so Tumpel gegenüber der APA. Allerdings fehlt den freien Dienstnehmern weiterhin der volle arbeitsrechtliche Schutz. Es gibt weder wie bei Angestellten ein Weihnachts- und Urlaubsgeld (13., 14. Gehalt) noch gilt ein Kollektivvertrag für sie. (APA/red)

31.10.2007 13:37