KV-Beitragserhöhung & Rezeptgebühr sind durch: Auch Senioren zahlen künftig mehr
- Flotte Einigung bei Krankenkassenfinanzierungspaket
- Rezeptgebühr-Deckelung: 2 % des Nettoeinkommens

Die Regierung hat sich im Ministerrat überraschend doch schon auf das Krankenkassenfinanzierungspaket geeinigt. Konkret werden die Beitragssätze für die ASVG-Versicherten und die Pensionisten um 0,15 Prozent angehoben. Für die selbstständig Versicherten werden die Beiträge auf das nun allgemeine Niveau von 7,65 Prozent gesenkt. Die Zusatzeinnahmen der Kassen werden allerdings nicht fristlos vergeben. Nur wenn die Versicherungsanstalten Sparpotenziale in gleicher Höhe lukrieren, dürfen sie dauerhaft Beitragserhöhungen behalten.
Erfreulich für die Patienten ist die Rezeptgebühr-Deckelung, die im Ministerrat vereinbart wurde. Sie sieht vor, dass die Versicherten künftig nur noch zwei Prozent ihres Nettoeinkommens jährlich für Medikamente aufwenden müssen. Ist dieser Satz erreicht, muss für die Medizin nicht mehr bezahlt werden. Die Verständigung erfolgt über Ärzte an die Apotheker. (APA/red)

