Das "Schengener Abkommen" im Detail:
Abschaffung der Grenzkontrollen seit 1995
- Ab 21.12.2007 gilt das Abkommen in 22 EU-Staaten
- Das Abkommen gehört zu verpflichtendem EU-Recht
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Eine logische Fortsetzung der EU-Integration
Das am 14. Juni 1985 im Luxemburger Ort Schengen unterzeichnete Abkommen ist die Grundlage für die schrittweise Abschaffung der Grenzkontrollen in Europa seit 1995. Kernsatz: "Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden." Gründungsmitglieder waren Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten. Ab 21. Dezember 2007 gilt das Abkommen in 22 EU-Staaten sowie Island und Norwegen.
Österreich gehört seit dem EU-Beitritt 1995 zum Schengen-Raum, die Aufhebung der Grenzkontrollen in Richtung Deutschland und Italien erfolgte aber erst zum 1. April 1998.
Verpflichtendes EU-Recht
Ursprünglich war Schengen als freiwillige Zusammenarbeit einzelner EU-Länder geplant, seit dem Vertrag von Amsterdam gehört das Abkommen jedoch zum verpflichtenden EU-Recht. Ausnahmen erwirkt haben damals Großbritannien und Irland. Auch die EU-Neulinge Rumänien, Bulgarien und Zypern bleiben vorerst draußen. Die Nicht-EU-Staaten Schweiz und Liechtenstein werden Schengen voraussichtlich im November 2008 beitreten.
Grundprinzip der Schengen-Kooperation
Die Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten werden aufgehoben, dafür wird die Kontrolle der Außengrenzen verstärkt. Dazu dient seit 1995 ein eigenes Computer-Netzwerk ("Schengen-Informationssystem"), über das die Mitgliedsländer die Fahndungsdaten ihrer Polizei austauschen. Eine neue Generation des Systems ("SIS II") soll unter anderem auch die Abfrage von Fingerabdrücken erlauben. Es wird wegen technischer Schwierigkeiten bei der Entwicklung aber erst im Dezember 2008 in Betrieb gehen.
Kontrollen im Hinterland
Obwohl die Grenzkontrollen im Schengen-Raum offiziell wegfallen, führen manche EU-Länder weiterhin Kontrollen im Hinterland durch - etwa auf internationalen Zugstrecken. Auch der Assistenzeinsatz des österreichischen Bundesheeres in der Grenzregion soll für zumindest neun Monate weiter gehen. Bei besonderen Ereignissen kann das Schengen-Abkommen zudem ausgesetzt werden, um vorübergehend wieder Grenzkontrollen zu ermöglichen. In Österreich wird das im Zusammenhang mit der Fußball EM 2008 der Fall sein.
EU-Außengrenzen
Für einen Teil der künftigen EU-Außengrenze gibt es übrigens nach wie vor keine verbindliche Regelung. Das Grenzabkommen zwischen den baltischen Republiken Estland und Lettland sowie Russland wurde nämlich noch nicht unterzeichnet. Grund: Nachdem die beiden EU-Länder ihre staatliche Kontinuität zu ihren von der Sowjetunion besetzten Vorgängerrepubliken in den Grenzen vor 1940 erklärt haben, hat Moskau seine Zustimmung zu den bereits ausverhandelten Verträgen zurückgezogen. (apa/red)
