"Grausame & unmenschliche Behandlung": UNO fordern von USA Ende von Guantanamo
- Kritik an amerikanischen Internierungspraktiken
- Beobachter wurde Treffen unter vier Augen verwehrt
·Zahl der getöteten Iraker ist rückläufig
Rückgang auch bei getöteten US-Soldaten
·Wiederaufbau im Irak hinkt hinterher
Offizieller US-Bericht bemängelt Fortschritte
Die Vereinten Nationen haben die USA zur Schließung des Gefangenenlagers Guantanamo aufgefordert. Alle sogenannten "feindlichen Kämpfer" müssten entweder freigelassen oder vor Gericht gestellt werden. In seinem Bericht kritisierte der unabhängige UNO-Beobachter für Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus, Martin Scheinin, die Internierungspraktiken und die Arbeit von Militärgerichten.
Scheinin erinnerte die Vereinigten Staaten daran, dass im internationalen Recht eine grausame und unmenschliche Behandlung von Häftlingen in keinem Fall gerechtfertigt sei. Trotz seiner Kritik bezeichnete Scheinin seinen Besuch in den USA im Mai als einen Schritt auf dem Weg zur Wiederherstellung der Vorbildfunktion des Landes im Bezug auf die Menschenrechte.
Leider habe er in Guantanamo keine Häftlinge unter vier Augen sprechen können, sagte Scheinin. Im Gegensatz dazu habe er in der Türkei, in Südafrika und Israel ungehinderten Zugang zu Terrorverdächtigen erhalten. Nach seinem Besuch habe ihn die US- Regierung jedoch eingeladen, die Verfahren vor den Militärkommissionen zu beobachten.
In seinem Bericht forderte der UNO-Beauftragte die Abschaffung der Militärkommissionen, die US-Präsident Bush 2001 ins Leben gerufen hatte. Scheinin warf den Kommissionen vor, sie wendeten das Strafgesetz rückwirkend an und verstießen damit gegen das Völkerrecht. Wann immer es möglich sei, müssten die Terrorverdächtigen vor zivile Gerichte gestellt werden.
Ein Sprecher des US-Verteidigungsministeriums, Jeffrey Gordon, erklärte, der Bericht werde von der Regierung geprüft. Die USA wollten Guantanamo schließen, erklärte er. Es wäre jedoch unverantwortlich, "solche gefährliche Männer auf die Bevölkerung loszulassen".
(apa/red)
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