"Das passt alles hinten und vorne nicht": Korinek drängt auf neues Fremdenrecht
- VfGH-Präsident: Auch Minister Platter kennt die Fehler
- Bleiberecht: Aufenthaltsdauer allein nicht wichtig
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'Kriterienkatalog Neu'
Gerichtshof-Vorgaben ähneln "Platter-Kriterien"
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Karl Korinek pocht erneut auf eine Reparatur des Fremdenrechts gepocht. Der Gesetzgeber sollte hier "endlich etwas tun, da passt alles hinten und vorne nicht", sprach Korinek von einem "höchsten Alarmzeichen für den Gesetzgeber". Mit den Plänen der Regierung für den neuen Asylgerichtshof hat er kein Problem.
Für Korinek ist unverständlich, dass die Fremdengesetze erst Ende 2008 evaluiert werden sollen, wo doch immer wieder Unklarheiten bestünden, Fehler eingestanden und Regelungen vom VfGH aufgehoben würden. Auch Innenminister Platter wisse, dass Teile des Fremdenrechts verfassungswidrig und andere Teile bedenklich seien. "Man weiß um diese Fehler", verwies er auf Fälle wie jenen, wo eine 80jährige behinderte Türkin oder ein sechs Monate altes Kind einer rechtmäßig hier aufhältigen Mutter abgeschoben werden sollten.
Bleiberecht unklar
Als ein Beispiel für unklare Bestimmungen nannte Korinek das Bleiberecht. Inhaltlich bekräftigte Korinek, dass die Aufenthaltsdauer allein nicht ausschlaggebend sei. Aber "Hoffnungen" auf ein Bleiberecht könnten sich sicherlich Ausländer machen, die sozial integriert, seit fünf Jahren in Österreich sind und keine gerichtlich strafbaren oder mit schwerer Verwaltungsstrafe bedrohten Delikte begangen haben. Aber auch das wäre nicht ausreichend, sollten z.B. ständig Folgeanträge unter anderem Namen gestellt worden sein.
Nicht einlassen wollte sich Korinek auf eine Beurteilung, ob die Familie Zogaj anhand der VfGH-Kriterien ein Bleiberecht hätte. Er erwähnte zu diesem aktuellen Anlassfall aber eine "Frage, die sich hier ganz entscheidend stellt", aber kaum diskutiert werde - nämlich, ob durch die Teilausweisungen des Vaters und von Geschwistern beim Verbleib von Mutter und Tochter "das Familienleben nicht auch beeinträchtigt wird". Angesichts der großen Zahl offener Verfahren führte Korinek eine "innovative" Lösung an: Man könnte eine Amnestie durchführen, die widerrufbar ist, wenn jemand strafbar wird.
(apa/red)
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