Kritik an dem geplanten Asylgerichtshof: Jabloner von Regierungs-Plänen 'überrascht'
- Asylanten dürfen Höchstgericht nicht mehr anrufen
- Sechsmonats-Frist für Entscheidungen "nichts Gutes"

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Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), Clemens Jabloner, ist von den Regierungsplänen für den Asylgerichtshof "überrascht". Dass sich Asylwerber künftig überhaupt nicht mehr an sein Höchstgericht wenden dürften, ist für ihn neu. "Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der Verwaltungsgerichtshof anrufbar bleibt, allerdings unter verengten Bedingungen", sagt Jabloner.
Jabloner hätte damit gerechnet, dass dem VwGH die Ablehnung von Beschwerden in Asylverfahren erleichtert wird, dass sich die Betroffenen aber weiter an die Höchstrichter wenden dürfen. Geht es nach SPÖ und ÖVP wird den Asylwerbern dieser Weg dagegen künftig verwehrt. Der VwGH kann dann nur noch vom Asylgericht angerufen werden - und zwar in "Grundsatzfragen". "Das ist nicht auf der bisherigen Linie", betont Jabloner. Trotzdem möchte er vor einer Bewertung den Gesetzesentwurf abwarten: "Ich will nicht vorzeitig urteilen, weil das so kompliziert ist, dass ich da mehr sehen muss."
Kritik übt Jabloner am Plan, dem Höchstgericht für Grundsatzurteile eine Frist von sechs Monaten zu setzen: "Das gibt es bisher nicht und das ist natürlich nichts Gutes." Grund: Die Verfahrensdauer hängt nicht unbedingt vom Gericht ab, wenn beispielsweise Akten von Botschaften im Ausland angefordert werden müssen. Allerdings müsse man auch diese Frage letztlich "im Gesamtkontext sehen", betont Jabloner.
Völlig neu wäre das Kappen des Instanzenzuges noch vor dem Verwaltungsgerichtshof übrigens nicht. Als Beispiel verweist Jabloner auf die Beamten, die sich in Disziplinarangelegenheiten ebenfalls nicht an das Höchstgericht wenden können. Oberste Instanz ist für sie eine sogenannte "Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag".
Derzeit sind beim Verwaltungsgerichtshof etwas über 4.000 unerledigte Asylverfahren anhängig. Bis zur Errichtung des Asylgerichtes könnten laut Jabloner noch einmal 2.000 dazukommen. Der VwGH-Präsident geht übrigens davon aus, dass das Asylgericht später in ein Bundesverwaltungsgericht übergeführt wird: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass man diesen Plan der großen Verfassungsreform aufgibt."
(apa/red)
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