Freitag, 2. November 2007

Koalition einigt sich auf Asylgerichtshof: Platter erwartet Verfahrens-Beschleunigung

  • Mehr Personal, eingeschränkte Anrufungsmöglichkeit
  • Plus: Höchstgericht soll in sechs Monaten entscheiden

Die Koalition hat die nächste Einigung zu Stande gebracht, die Installierung des Asylgerichtshofs ist fix. Die Arbeit aufnehmen soll das neue Gericht spätestens Mitte nächsten Jahres. Innenminister Platter erwartet sich auch durch eine Aufstockung des Personals eine deutliche Beschleunigung der Verfahren. Der Verwaltungsgerichtshof kann künftig nur noch vom Asylgericht selbst angerufen werden, nicht aber von den Asylwerbern. Das Recht, sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden, bleibt unverändert bestehen.

Grundsätzlich ersetzt das neue Asylgericht den Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS), der nach dem Bundesasylsenat zweite und damit Berufungsinstanz im Verfahren ist. Der Ministerratsbeschluss zur Errichtung soll am kommenden Mittwoch erfolgen. Damit kann auch die parlamentarische Behandlung noch in diesem Jahr erfolgen. Inkrafttreten wird das entsprechende Gesetz mit Anfang 2008.

Ende bei zweiter Instanz
Mit dem Asylgericht sollen die Verfahren grundsätzlich nach der zweiten Instanz beendet sein. Der VwGH kann nicht mehr von den Betroffenen angerufen werden sondern nur vom Asylgericht, wenn es bei vielen gleich gelagerten Fällen nach einer Grundsatzentscheidung verlangt. Konkret wird ein "verstärkter Senat" des Asylgerichts einen entsprechenden Vorschlag machen, der aber vom Höchstgericht abgesegnet werden muss. Gegen sonstige Entscheidungen des Asylgerichts, das heißt solche, die nicht auf einer Grundsatzentscheidung beruhen, soll im Interesse der Verfahrensbeschleunigung ein Rechtszug an den Verwaltungsgerichtshof generell ausgeschlossen werden.

Für Platter geht es bei dieser Maßnahme um die Vermeidung von Verzögerungen bei Verfahrensentscheidungen. Das betrifft in erster Linie den VwGH, bei dem derzeit rund 4.000 Verfahren offen sind. Deshalb soll in jenen Ausnahmefällen, die künftig noch zu diesem Höchstgericht kommen, eine Frist von sechs Monaten gelten. "Klar" ist für den Innenminister daher, dass auch das Personal beim Verwaltungsgerichtshof vorübergehend aufgestockt werden soll, zusätzlich zu jenen 200 Beamten, die den Asylbereich von Seiten des Innenministeriums verstärken werden. Ziel bleibe, den Rucksack an offenen Verfahren bis 2010 abzubauen.

(apa/Red)

2.11.2007 16:15