Mittwoch, 31. Oktober 2007

Höhere Strafen für Alkoholverkauf an Kinder: Bußen von 180 - 3.600 € beschlossen

  • Ministerrat beschließt Änderung der Gewerbeordnung
  • Auch für Gastronomie härtere Regelungen vereinbart

Der widerrechtliche Verkauf von Alkoholika an Jugendliche wird nun von der Regierung verstärkt bekämpft. Der Ministerrat hat eine entsprechende Änderung der Gewerbeordnung beschlossen. Verboten wird dabei der Verkauf von Alkoholika an Jugendliche in Supermärkten. Bis zum 16. Lebensjahr darf generell kein Alkohol abgegeben werden, bis zum 18. Lebensjahr keine harten Getränke.

Auch für die Gastronomie wurden härtere Regelungen vereinbart. Sie müssen im Verdachtsfall eine Ausweispflicht durchführen. Beim erstmaligen Verstoß wird eine Buße von 180 Euro verhängt. Die Höchststrafe liegt bei 3.600 Euro. Im Extremfall kann sogar ein Entzug der Konzession die Folge sein.

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein appellierte in diesem Zusammenhang auch an die Bundesländer. Vier von ihnen würden die Abgabe von harten Getränken schon ab dem 16. Lebensjahr erlauben. Hier wünscht sich der Minister eine allgemeine Anpassung auf 18.

(APA/red)

31.10.2007 13:46