Mittwoch, 31. Oktober 2007

Sonderstaatsanwaltschaft: Keine Weisungs- Freiheit im neuen Antikorruptions-Entwurf

  • Justizministerin Berger zeigt sich relativ zufrieden
  • Noch nicht fix: Die neue "große" Kronzeugenregelung

Die weisungsfreie Sonderstaatsanwaltschaft für den Korruptionsbereich kommt nicht. Denn die ÖVP war für diesen Vorschlag von Justizministerin Maria Berger nicht zu gewinnen. Stattdessen kommt nun die "volle Transparenz" aller Weisungen in allen staatsanwaltschaftlichen Bereichen. Berger ist damit zufrieden und legt den geänderten Antikorruptions-Entwurf heute dem Ministerrat vor. Nicht enthalten darin ist die ursprünglich geplante "große" Kronzeugenregelung.

Noch nicht ministerratsreif sind Bergers Entwürfe für das Haftentlastungspaket und die Suchtmittelgesetz-Novelle. In beiden Fällen seien nur mehr Details offen; beide sollen nächste Woche in den Ministerrat kommen, betonte Bergers Pressesprecher Thomas Geiblinger.

Strafrechtsänderungsgesetz: Heute neu!
Das heute eingebrachte Strafrechtsänderungsgesetz 2008 sieht vor, dass alle Weisungen zu Vorhabensberichten von Staatsanwälten - also auch, aber nicht nur im Bereich der Korruption - offen gelegt werden. Konkret wird dem Ermittlungs- bzw. Gerichtsakt eine schriftliche Ausfertigung der Weisung beigefügt. Über eingestellte Verfahren - und den Weisungen dazu - wird die Justizministerin dem Parlament regelmäßig berichten.

Dem Justizministerium berichtet werden muss in "clamorosen" Fällen besonderen öffentlichen Interesses - z.B. wenn es um Politiker oder Prominente geht. Die Staatsanwaltschaft übermittelt ihren Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft und diese dem Ministerium. Diese "Weisungskette der Anklage" soll künftig transparent werden.

Berger zeigt sich zufrieden
Berger hatte ursprünglich nur für den Korruptionsbereich eine weisungsfreie Sonderstaatsanwaltschaft geplant. Mit dem jetzigen Kompromiss ist sie zufrieden: Es sei doch ein "großer Fortschritt", wenn die Transparenz erhöht wird - "und das in einem breiteren Anwendungsgebiet", meinte sie. Damit trete man dem Nimbus, dass bei Verfahren politisch interveniert wird, entgegen: "Dann kann man lesen, was das Ministerium mit der Staatsanwaltschaft kommuniziert hat. Das ist meistens unaufregend."

Eine Sonderstaatsanwaltschaft für den Korruptionsbereich richtet Berger dennoch ein. Rund 20 Staatsanwälte und Experten werden ab 1. Jänner 2009 bundesweit tätig sein; mit Außenstellen in Linz, Graz und Innsbruck. Ihr Aufgaben sind in der Regierungsvorlage aufgezählt: Amtsmissbrauch, Geschenkannahme durch Beamte, Bestechung, verbotene Intervention, strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung, bestimmte Geldwäschedelikte etc.

Mehr Freiraum für Antikorruptionseinheit
Die - formal der Oberstaatsanwaltschaft Wien unterstellte - Sonder-Staatsanwaltschaft kann die Fälle selbst führen, sie aber auch an regionale Staatsanwaltschaften abtreten. So kann etwa nach der Anklageerhebung die Hauptverhandlung abgegeben werden. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Antikorruptionseinheit auf ihre Kernaufgaben - den schwierigen, spezialisierten Ermittlungsbereich - konzentriert.

Noch offen: Kronzeugenregelung
"Nicht durchsetzbar" war laut Berger auch die "große" Kronzeugenregelung - also Straffreiheit oder -minderung für an Korruption oder organisierter Kriminalität Beteiligte, die mit den Behörden kooperieren. Nun sollen zunächst die Erfahrungen mit den bisherigen Ansätzen etwa in der "kleinen" Kronzeugenregelung evaluiert werden.

Geblieben ist die Verschärfung des materiellen Anti-Korruptionsrechts: Damit wird Bestechung von Beamten umfassend strafbar, auch das "Anfüttern" in- und ausländischer Beamter. Sowohl wiederholte Geschenkannahme durch Beamte als auch wiederholte Übermittlung von Geschenken an Beamte wird - auch wenn es keine Gegenleistung gab - strafbar sein. Und auch für die im internationalen Wirtschaftsverkehr immer häufiger angerufenen und damit zunehmend korruptionsanfälligen Schiedsgerichte wird es Strafregelungen geben. So drohen künftig Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, wenn ein Schiedsrichter seine Entscheidungen durch "Zuwendungen" beeinflussen lässt.

Noch offen 2: Bestechung von Abgeordneten
Nicht enthalten ist in diesem Paket die Bestechung von Abgeordneten. Das in einer UN-Konvention geforderte Korruptionsstrafrecht für Abgeordnete soll direkt im Parlament ausgearbeitet werden. Insgesamt ist Berger mit dem Korruptionsbekämpfungspaket zufrieden: "Es ist ein schönes Paket", das auch von Experten begrüßt werde. (APA/red)

31.10.2007 10:12