VW-Gesetz verstößt gegen das EU-Recht: Schutz vor feindlichen Übernahmen illegal
- Hauptaktionär Porsche steht bereits in Startlöchern
- Deutsche Regierung plant eine schnelle Änderung
·Stichwort: Alles über kritisiertes VW-Gesetz
EU wollte Regelung schon
lange zu Fall bringen
·Porsche ist der CO2- Umweltsünder Nr. 1
Dreckschleudern: Autos aus USA & Deutschland

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen das VW-Gesetz ist der Weg für eine vollständige Machtübernahme von Porsche in Wolfsburg frei. Das Luxemburger Gericht erklärte, das Gesetz wirke abschreckend auf Großinvestoren und beschränke den freien Kapitalverkehr. Porsche erklärte unmittelbar nach dem Urteil, man habe eine Kreditlinie von zehn Mrd. Euro bei den Banken für eine Erhöhung des VW-Anteils.
Das VW-Gesetz sicherte bisher dem Land Niedersachsen erheblichen Einfluss auf den heimischen Autohersteller und schränkte zugleich die Mitbestimmungsrechte privater Großaktionäre wie Porsche ein. Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff erklärte nach dem Urteil, das Land "akzeptiert die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs." Die deutsche Bundesregierung kündigte eine unverzügliche Umsetzung des Urteils an. VW-Großaktionär Porsche (31 Prozent) begrüßte die Entscheidung des EuGH.
Das Gericht kritisierte zwei Punkte des Gesetzes: Die Stimmrechtsbeschränkung auf 20 Prozent ermögliche es dem Land Niedersachsen, mit einem vergleichsweise geringen Anteil von 20,3 Prozent des Unternehmenskapitals "in der Volkswagen AG wesentlichen Einfluss auszuüben". Damit würden Privatinvestoren insbesondere auch aus dem Ausland von Investitionen in das Unternehmen abgehalten.
Das Gesetz garantiert dem Land Niedersachsen außerdem zwei Sitze im Aufsichtsrat des Unternehmens, solange es VW-Aktien besitzt - unabhängig von deren Anzahl. So könne das Land einen Einfluss ausüben, "der über ihre Investitionen hinausgeht", erklärte das Gericht.
Diese Einschränkungen des freien Kapitalverkehrs seien im vorliegenden Fall nicht gerechtfertigt, erklärte der EuGH. Die Bundesregierung habe nicht erklären können, warum es für den Arbeitnehmerschutz notwendig sei, "beim Kapital von Volkswagen eine stärkere und unabänderliche Position öffentlicher Akteure aufrechtzuerhalten".
Kritik an der Entscheidung kam von den Gewerkschaften und vom VW-Betriebsrat. Betriebsratschef Bernd Osterloh forderte das Land Niedersachsen auf, sich bei der deutschen Kanzlerin Angela Merkel für Änderungen statt einer Abschaffung stark zu machen. Insbesondere sollen nach dem Willen von Osterloh zwei Aufsichtsratsmandate für das Land garantiert werden, sowie ein Veto-Recht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat gegen Werksverlegungen.
"Der Gerichtshof hat lediglich einzelne Bestimmungen des Gesetzes moniert. Der Konzernbetriebsrat fordert die Bundesregierung und die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, das Gesetz europarechtskonform anzupassen", betonte Osterloh in Wolfsburg.
Die VW-Aktie reagierte an der Börse mit einem kräftigen Kurseinbruch auf das Urteil, während die Porsche-Aktie deutlich an Wert zulegte.
(apa/red)

