Donnerstag, 25. Oktober 2007

Kronzeuge Sinkewitz zu T-Mobile-Doping:
"Teamärzte haben die Mittel verabreicht"

  • Wurde vor heuriger Tour de France selbst überführt
  • Wussten T-Mobile-Verantwortliche von den Praktiken?

Der Radrennstall T-Mobile gerät erneut unter Rechtfertigungsdruck. Kronzeuge Patrik Sinkewitz schilderte in seiner Anhörung vor dem Sportgericht des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) als erster Fahrer detailliert Doping- Praktiken bei T-Mobile. Demnach soll beim Magenta-Team auch nach dem Rauswurf von Jan Ullrich vor der Tour de France 2006 weiter gedopt worden sein.

Sinkewitz habe Aussagen "insbesondere über die Art und Weise der Verabreichung von Dopingmitteln durch Ärzte und Teamärzte" gemacht, sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Peter Barth. Die Aussagen hätten sich auf seine Zeit bei Quick Step von 2003 bis 2005 sowie auf seine Zeit bei T-Mobile im Jahr 2006 bezogen.

Unverfrorenheit der Fahrer
Dass bei T-Mobile auch 2006 gedopt wurde, "wissen wir doch seit Ullrich", sagte T-Mobile-Kommunikationschef Christian Frommert. "Das zeigt ja nur die Unverfrorenheit einiger Fahrer und beweist die Notwendigkeit unseres neuen Konzepts, bei dem wir auch Rückschläge einkalkulieren müssen."

Sinkewitz-Anwalt Michael Lehner bestätigte, dass der 27-Jährige am Mittwoch "vom Beginn seiner Karriere bis zum Rauswurf bei T-Mobile alles über Doping berichtete". Er wolle jedoch nicht sagen, ob Sinkewitz über Doping im Team T-Mobile 2006 ausgepackt hat. Der deutsche Profi war vor der diesjährigen Tour des Dopings überführt und von T-Mobile danach entlassen worden.

Sinkewitz hofft auf milde Strafe
Der Hesse gab zu, sich in der Vorbereitung zur Frankreich- Rundfahrt ein Testosteron-Pflaster zur Leistungssteigerung auf den Arm geklebt zu haben. Da sich Sinkewitz als Kronzeuge zur Verfügung gestellt hat, hofft Lehner auf ein "gerechtes Urteil: Nicht mehr als ein Jahr Sperre".

In der knapp sechsstündigen Marathon-Anhörung habe Sinkewitz "eine umfangreiche Aussage getätigt, die uns tatsächlich in die Lage versetzen könnte, von einer Kronzeugenregelung Gebrauch zu machen", sagte Barth. (apa/red)

25.10.2007 16:33