Gastwirten droht höhere Strafe bei Koma- Trinkern: Auch Konzessionsentzug möglich
- Bartenstein setzt Geldstrafe auf 3.600 Euro hinauf
- Regelungen sollen bundesländerübergreifend werden

·"Komatrinker" hat es schon immer gegeben
Zahl von Alk-Vergiftungen
ist seit Jahren konstant
·"Keine Generation von Komatrinkern"
SPÖ-Abgeordnete Rudas will Aufklärung forcieren
·"Komatrinken" ein Gruppenphänomen
Psychologin: Manchmal
beinahe kulturelle Regel
·Koma-Trinken: 90% für Jugend-Ausweise
68% wollen Alkoholverbot
auf öffentlichen Plätzen
Im Kampf gegen das sogenannte Komatrinken unter Jugendlichen macht Wirtschaftsminister Bartenstein nun ernst mit den schwarzen Schafen unter Gastwirten und Geschäftsbetreibern. So werden die Höchststrafen für Verstöße in der Gewerbeordnung auf 3.600 Euro hinaufgesetzt, zusätzlich sollen mehr Kontrollen die Einhaltung des Abgabeverbotes von Alkohol an Minderjährige sicherstellen.
Dies bestätigte eine Sprecherin des Ministers. Wer gegen die Bestimmungen für die Abgabe von Bier und Wein bzw. harten Drinks an Jugendliche verstößt, soll künftig eine Mindeststrafe von 180 Euro aufgebrummt bekommen, was es bisher nicht gab. Zudem wurde die Höchstpönale, die bisher 2.180 Euro betrug, drastisch erhöht. Wer wiederholt erwischt wird, wie er Alkohol an zu junge Kundschaft ausschenkt bzw. verkauft, dem droht der Konzessionsentzug, wünscht sich das Wirtschaftsministerium: "Das soll durch verstärkte Kontrollen künftig noch öfter der Fall sein können, wenn der Wirt das gar nicht kapiert."
Bundesländerübergreifende Regelungen
Mit der verschärften Gewerbeordnung will man auch über die verschiedenen Jugendschutzbestimmungen der Bundesländer eine bundesweite legen. "Der derzeitige Jugendschutz ist ein zahnloser Tiger", so Bartenstein. So gebe es unterschiedliche Regelungen über die Abgabe harten Alkohols. Künftig soll es mit den geplanten Verschärfungen eine Art Zange der Länder- und Bundesgesetzgebung geben.
Bartenstein will dichtere Kontrollen
Darüber hinaus will Bartenstein die Kontrolldichte deutlich erhöhen. Zuständig für die Einhaltung der Regeln sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Eine Ministerweisung an die Länder soll hier verstärkte Überprüfungen sicherstellen. Außerdem müssen Verkäufer und Gastwirte schon beim geringsten Zweifel einen Ausweis verlangen. Welcher das sein wird, ist noch nicht ganz klar. "Möglichst fälschungssicher" müsse er sein, so das Ministerium. (APA/red)
