Sieben Jahre nach Kaprun-Inferno: Endlich Aussicht auf Schmerzensgeld für die Opfer!
- Angeblich 13 Mio. im Gespräch- Berger dementiert
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Von der Katastrophe bis zur OLG-Entscheidung '05
Für Aufregung sorgte ein Bericht im ORF-"Morgenjournal", dass es im Fall der Kaprun-Katastrophe eine Einigung über den Schadenersatz gebe. Der Anwalt der Gletscherbahnen Kaprun AG, Thomas Frad, sagte in einem Interview, dass die Hinterbliebenen Schmerzensgeld in der Höhe von 13 Millionen Euro erhalten würden. Justizministerin Maria Berger dementierte gegenüber der APA, dass es eine Einigung gegeben habe. Diese sei erst bei einer Sitzung mit den Opfern und ihren Vertretern am 6. November im Justizministerium möglich.
Die 13 Millionen seien zunächst ein Angebot von "jenen, die helfen wollen", sagte Berger. Das seien u.a. die Gletscherbahnen AG, die Generali Versicherung sowie der Bund. "Und diesen Vorschlag müssen die Hinterbliebenen erst einmal annehmen", so die Justizministerin.
Angebot nur als Hilfe zur "Vorbereitung"
Der nun angebotene Betrag von 13 Millionen Euro sei deshalb an die Öffentlichkeit gelangt, weil der Vorsitzende der Vermittlungskommission die Tagesordnung des Treffens herausgeschickt habe, damit sich die Hinterbliebenen der 155 Opfer vorbereiten können, erklärte Berger. Es zeigten sich auch die Angehörigen erstaunt über die Meldung einer vermeintlichen Einigung. Der Wiener Opfer-Anwalt Johannes Stieldorf, der bei dem Unglück einen Sohn verloren hat, meinte, am 6. November würden noch wichtige Einzelheiten besprochen.
Vermittlungskommission bemüht sich um Lösung
Die Justizministerin bestätigte, dass es sich hierbei um ein verbessertes Angebot handelt, weil nun auch der Bund daran beteiligt sei. Mit der Schmerzensgeldzahlung in der Höhe von 13 Millionen Euro sei man daran interessiert, dass es zu einer außergerichtlichen Einigung komme, sagte Berger. In den vergangenen Jahre hat sich die Vermittlungskommission um eine einvernehmliche Lösung bemüht. Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer hat die Kommission am 25. Februar 2004 eingesetzt.
Sollten die Summe und der Auszahlungsschlüssel von den Familien angenommen werden, dann gelten gerichtliche Ansprüche als gegenstandslos. Eine Zahlung von Firmen und des Bundes habe es "in diesem Ausmaß in Österreich noch nie gegeben", sagte Berger. (apa/red)
