"15 Monate sind zu wenig": Staatsanwalt fordert eine strengere Strafe für Horngacher
- "In diesem Fall ist höheres Strafausmaß zu begehren"
- Horngacher-Anwalt meldet Nichtigkeitsbeschwerde an

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15 Monate bedingt für Wiener Polizeigeneral
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Lange Ermittlungen, viel Aufregung - jetzt Prozess
Die Staatsanwaltschaft Wien fordert eine strengere Strafe für den Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher, der wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses im Straflandesgericht zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden ist. Die Anklagebehörde hat nun gegen das Strafausmaß Berufung angemeldet.
Demgegenüber wird der Freispruch im Anklagepunkt "Geschenkannahme durch Beamte" nicht bekämpft. Man habe von einer Nichtigkeitsbeschwerde Abstand genommen, erklärte Behördensprecher Wolfgang Swoboda nach Ablauf der dreitägigen Bedenkzeit.
Kein Zusammenhang zwischen Amt und Geschenken
Horngacher soll über Jahre hinweg auf Veranlassung des damaligen BAWAG-Generaldirektors Helmut Elsner stets vor Weihnachten Ruefa-Reisegutscheine erhalten haben. Der vorsitzende Richter Roland Weber hatte in seiner Urteilsbegründung im Zusammenhang damit von einer "absolut fatalen Optik" gesprochen. Es habe sich allerdings kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Vornahme eines Amtsgeschäfts und dem Geschenkempfang feststellen lassen, so dass der Polizeigeneral in diesem Faktum vom erkennenden Gericht im Zweifel freigesprochen wurde
"Horngachers Verteidiger Richard Soyer hatte bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Mit den Rechtsmitteln wird sich im kommenden Jahr der Oberste Gerichtshof zu befassen haben. (apa/red)
