Autofahren unter Medikamenteneinfluss: Mögliche Auswirkungen auf Fahrtüchtigkeit
- Symposium in Wien diskutierte Folgen und Gefahren
- Ähnliche Auswirkungen wie bei Drogen oder Alkohol

·Härtere Strafen für Verkehrssünder fix
Alkohol und Handy am Steuer kommt teurer
·Verkehrsstrafen in Italien enorm erhöht
Rasen, Alk am Steuer & telefonieren werden teuer
Sind Autofahrer, die unter Medikamenteneinfluss stehen, ein zu großes Risiko im Straßenverkehr? Wie hoch ist die Eigenverantwortung eines Lenkers? Wie sehr beeinträchtigen Medikamente die Fahrtüchtigkeit? Sind Medikamente nicht vielleicht unverzichtbare Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr? Fragen wie diese wurden im Rahmen eines Symposiums gestellt, zu dem der ÖAMTC und die ÄKVÖ (Ärztliche Kraftfahrvereinigung Österreichs) geladen hatten.
"Hustensaft trinken und Führerschein verlieren?", ließ ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer mit einer provokanten Bemerkung aufhorchen. Die Praxis der Behörden zeigt, dass derartige Fälle selten, aber doch, vorkommen können", so Hoffer. Für ihn sind Medikamente in manchen Fällen unverzichtbare Voraussetzung für die Teilnahme eines Kfz-Lenkers am Straßenverkehr.
Aus dem Verkehr ziehen
Die Rechtsordnung behandle jemanden, der unter Medikamenteneinfluss ein Fahrzeug lenkt, ähnlich scharf wie jemanden, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt. Schon die Beamten an Ort und Stelle können eingreifen und einem offenbar beeinträchtigten Lenker die Fahrzeugschlüssel abnehmen oder das Fahrzeug versperren. Dann drohen bis zu 726 Euro Verwaltungsstrafe. Weil eine Beeinträchtigung des Lenkers unmittelbar meist schwer feststellbar ist, werden oft Verfahren zur Prüfung der gesundheitlichen Eignung nach dem Führerscheingesetz eingeleitet. "Da solche Verfahren aber bis zur Entziehung der Lenkberechtigung führen können und für die betroffenen Fahrzeuglenker dadurch hohe Kosten und auch wirtschaftliche Nachteile entstehen, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen solche Verfahren tatsächlich eingeleitet werden dürfen", sagte Martin Hiesel von der Volksanwaltschaft Wien.
Nebenwirkungen unbekannt
Fünf Prozent der heimischen Autofahrer nehmen laut einer Umfrage regelmäßig Medikamente, von denen sie wissen, dass sie die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. "Viele wissen aber über mögliche Nebenwirkungen gar nicht Bescheid", bemängelte ÖAMTC-Verkehrspsychologin Dora Donosa. Fakt sei, dass Medikamente das Unfallrisiko erhöhen können. Vor allem die unsachgemäße Einnahme von Medikamenten stelle ein Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr dar.
Nichteinnahme ist oft gefährlicher
Herwig Scholz, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, wies auf die Konsequenzen der Nichteinnahme von Medikamenten hin. Der Mediziner forderte, dass bei jeder neuen Medikation der Inhalt des Beipackzettels mit den angegebenen Nebenwirkungen besprochen und auch auf die Konsequenzen bei Nichteinnahme des Medikaments hingewiesen werden muss. Auch Gerald Brandstetter, Facharzt für Innere Medizin, sieht in der Integration des Kranken in den Straßenverkehr eine verantwortungsvolle Aufgabe, die nicht nur den Kranken schützt. Rudolf Likar, Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin, sprach davon, dass die Entscheidung, unter Einfluss von Schmerzmitteln ein Fahrzeug zu lenken, eine individuelle sei, die von der Person jeden Tag aufs Neue beurteilt werden müsse.
Psychopharmaka
Ilsemarie Kurzthaler, Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie, hielt es angesichts des aktuellen Forschungsstandes für "nahezu unmöglich", bei der Verschreibung von Psychopharmaka eine Prognose über die Dauer und Intensität der Leistungsminderung im Sinne der Unfallsicherheit zu stellen. "Das hat zur Folge, dass die Patientenaufklärung durch den behandelnden Arzt auch nur unzureichend bis gar nicht erfolgt." Für Gerichtsgutachter, Psychiater und Psychotherapeut Reinhard Haller ist klar, dass ein akuter und chronischer Medikamentenmissbrauch neben der Leistungsfähigkeit zum sicheren Lenken eines Fahrzeugs auch das "soziale Sicherheitsdenken" beeinträchtigen oder die Zurechnungsfähigkeit aufheben könne. (APA/red)
