Donnerstag, 18. Oktober 2007

Polizei nicht zum Scherzen aufgelegt: Bei üblen Halloween-Streichen drohen Anzeigen

  • Sachbeschädigungen durch Brauchtum nicht straffrei
  • Übertriebener Schabernack kann sehr teuer kommen

Nicht nur harmlose Scherze und Schabernack werden zu Halloween getrieben. So mancher Spaß mündet in ernsthaften Schäden, rechtliche Konsequenzen drohen, warnte das Bundeskriminalamt (BK). In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass "Streiche" immer öfter in Sachbeschädigungen ausarten. Durch Brauchtum würden die Delikte allerdings nicht straffrei.

Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung könne teuer werden, besonders wenn Kosten für Reinigung oder Reparatur privat regressiert würden, erklärte ein Sprecher der APA. In diesem Sinne könne bereits das Werfen von Eiern unangenehme Folgen nach sich ziehen. Sobald ein Schaden eintritt, sei von Sachbeschädigung die Rede.

Schabernack mit Folgen
Der Bogen sei hier allerdings sehr weit gesteckt, hieß es. Auch wenn das Opfer für die Beseitigung eines lustig gemeinten Halloween-Scherzes Zeit aufwenden muss, könne theoretisch von Schaden gesprochen werden. Finanzielle Einbußen durch einen Schabernack seine also keine Voraussetzung für strafrechtliche Verfolgung. Die Mittel für Streiche sollten dem Brauchtum entsprechen und nicht unverhältnismäßig gewählt werden, so das BK, das dabei unter anderem vor Farbbeuteln und mutwilligen Zerstörungsaktionen warnte.

Schutz vor Halloween-Vandalen
Um sich selbst vor Halloween-Vandalen zu schützen, sollte man Gegenstände wie Gartenmöbel in der "Nacht der Toten" nicht im Freien lassen. Auch Fahrzeuge sind in Garagen oder auf geschützten Abstellflächen besser aufgehoben als auf gewöhnlichen Parkplätzen. Ratsam sei es auch, vor Einfahrten oder Gärten eine Beleuchtung zu montieren bzw. derartige Einrichtungen auf ihre Funktion zu überprüfen.

(apa/red)

18.10.2007 16:51