Immer mehr Asyl-Fälle vor VwGH: Grund für immer längere Bearbeitsungs-Dauer
- Zuletzt 1.811 Erledigungen 2007 in dritter Instanz
- Gründe für Aufhebung sind vor allem Formalfehler
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Die zunehmende Länge der Asylverfahren lässt sich auch ein einem deutlichen Anstieg der Verfahren in dritter und letzter Instanz ablesen. So hat die Zahl der Beschwerdefälle vor dem Verwaltungsgerichtshof von 2005 bis 2007 von 1.420 auf 3.245 zugenommen. Ebenfalls erhöht hat sich die Zahl der erledigten Asylverfahren vor dem VwGH - und zwar von 1.016 auf 1.811 im selben Zeitraum. Allerdings betreffen die Zahlen des laufenden Jahres nur die ersten drei Quartale.
Aufgehoben hatte der Verwaltungsgerichtshof 2005 insgesamt 196 Fälle, das sind 19,2 Prozent aller erledigten Beschwerden. Konkret bedeutet dies eine Art Rückverweisung an die zweite Instanz, den Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS). 2007 waren es zwar in absoluten Zahlen mit 234 mehr Aufhebungen, angesichts der massiv gestiegenen Verfahren in dritter Instanz sank aber die Aufhebungsquote auf 12,9 Prozent.
| Jahr | A s y l v e r f a h r e n vor Verwaltungsgerichtshof | |||
| --- | Beschwerden | Erledigt | davon aufgehoben | in Prozent |
| 2005 | 1.420 | 1.016 | 196 | 19,2 |
| 2006 | 2.504 | 1.063 | 273 | 25,7 |
| 2007 | 3.245 | 1.811 | 234 | 12,9 |
Als Gründe für die Aufhebung nennt der Verwaltungsgerichtshof vor allem Formalfehler beim Verfahren. "Das bedeutet keineswegs, dass die alle Asyl erhalten, das ist nur bei einem Bruchteil der Fall", wird im VwGH betont. Möglich sei es dem Betroffenen, bei einer neuerlichen negativen Entscheidung durch den UBAS wieder in die dritte Instanz zu gehen. Dieses Spiel sei theoretisch "unbegrenzt" möglich.
Jährlich landen etwa 80 Prozent der Asylverfahren, die in erster Instanz beim Bundesasylamt behandelt werden, in der zweiten Instanz beim Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS). Genaue Zahlen über die Verfahren beim Bundesasylamt liegen nicht vor, sie dürften zuletzt jährlich bei rund 14.000 gelegen sein. Von den vom UBAS entschiedenen Fällen wiederum dürften 40 Prozent in die dritte Instanz gehen.
(apa/red)
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