Montag, 15. Oktober 2007

Wird 6 Monate altes Baby ausgewiesen? Mutter des Säuglings legal in Österreich

  • Innenministerium dementiert: Keine Abschiebung
  • Babys von "grundsätzlich" Müttern nicht getrennt

Sechs Monate nach seiner Geburt soll das Baby einer 21-jährigen Nigerianerin vom Bundesasylamt (BAA) abgeschoben werden. Die Mutter lebt seit 2002 in Österreich, ihr Antrag auf Asyl ist zwar in zweiter Instanz abgelehnt worden, die Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof läuft aber noch. Damit ist sie legal in Österreich, das Baby muss aber das Land verlassen. Das Innenministerium dementiert allerdings, dass das Baby abgeschoben werden soll.

Am 7. Jänner wurde "Honeybell" in Wien geboren, Ende April suchte die Nigerianerin um Asyl für ihren Sohn an. Zweieinhalb Monate später sei ein Bescheid des BAA mit der Ausweisung gekommen. Laut "Die Presse" führe ein Beamter des Innenministeriums darin aus, dass in der früheren Hauptstadt Nigerias "ein Untertauchen problemlos möglich" sei und liste Jobs auf: "In vielen dieser Geschäftsbereiche werden deshalb bevorzugt junge Frauen angestellt bzw. sind junge Frauen besonders erfolgreich, weil sie männliche Kundschaft anziehen". Zur Kinderbetreuung heiße es: "Anzumerken ist, dass auch Sexarbeiterinnen meist auf Kinderbetreuung durch Dritte angewiesen sind."

In der Begründung werde ebenfalls ausgeführt, dass die Ausweisung des Babys "keinen Eingriff in den Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention" darstelle (dieser Artikel garantiert das Recht auf Familien- und Privatleben, Anm). Das BAA begründet dies damit, dass die Mutter des Kindes nicht mit dem Vater zusammenlebe, so "Die Presse". Die Mutter hat gegen das Urteil berufen, das Verfahren ist beim Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) anhängig.

Ministerium dementiert
Das Innenministerium hat dementiert, dass das Baby abgeschoben werden soll. "Es werden grundsätzlich keine Babys ohne Mutter außer Landes gebracht und das ist auch in diesem Fall nicht anders", stellte Rudolf Gollia, der Sprecher des Innenministeriums, gegenüber der APA klar.

Das Asylverfahren für das Baby sei derzeit in der zweiten Instanz beim Unabhängigen Bundesasylsenat, jenes der Mutter beim Verwaltungsgerichtshof. In beiden Fällen bestehe eine Aufenthaltserlaubnis. Gollia erläuterte, dass im Falle einer Ablehnung eines Asylantrages automatisch ein Ausweisungsbescheid ausgestellt werde. Zur Ausweisung komme es aber nicht, wenn das Verfahren in die nächste Instanz gehe. Es sei nicht zu fremdenpolizeilichen Maßnahmen gekommen und es werde auch nicht dazu kommen, betonte der Ministeriums-Sprecher.

Die Grünen hatten in dem Falle bereits einen "weiteren skandalösen Höhepunkt in der Abschiebepraxis des Innenministers" gesehen. "Angesichts dieses neuen Falles stellt sich die Frage, wie lange die SPÖ die von ihr mitbeschlossenen Gesetze noch beibehalten will, auch wenn sie noch so grauslich sind", fragte Brigid Weinzinger, Menschenrechtssprecherin der Grünen, in einer Aussendung.

(apa/red)

15.10.2007 21:03