Bezieherin verdiente 180.000 Euro zu viel: Zahlt Kindergeld jetzt in Raten zurück
- Wiener Klägerin war selbstständig in Baubranche tätig
- Bald kommt neue Kontrollmaschinerie in Gang
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Mit einem Vergleich hat die erste Verhandlung zur Kindergeld-Zuverdienstgrenze in der Bundeshauptstadt geendet. Die Klägerin hatte im überprüften Kalenderjahr 200.000 Euro verdient. Damit hat sie um satte 185.400 Euro das Einkommenslimit für den Kindergeld-Bezug überschritten. Die Mutter habe sich mit einer Rückzahlung in Raten einverstanden erklärt, hieß es seitens des Gerichts.
Über die Hintergründe des Falls hielt man sich am Arbeits- und Sozialgericht Wien bedeckt. Die Klägerin sei selbstständig in der Baubranche tätig gewesen, vertreten habe sie sich selbst. Beklagte Partei war laut Gerichts-Sprecher die Wiener Gebietskrankenkasse.
In Sachen Zuschuss zum Kindergeld wird bald eine neue Kontrollmaschinerie in Gang gesetzt. Laut Auskunft des Kompetenzzentrums für Kindergeld der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wird nach den Kassen auch das Finanzamt die Zuschuss-Bezieher noch einmal unter die Lupe nehmen. Die relevanten Daten zu den Beziehern werden von den Kassen an die Finanz übermittelt, hieß es beim Kompetenzzentrum.
Der Zuschuss ist eine Art Darlehen für besonders einkommensschwache Familien. Er muss zurückgezahlt werden, sobald der Verdienst wieder eine bestimmte Grenze überschreitet. Um eventuellen Rückforderungsverjährungen vorzubeugen, hat die Koalition gestern im Parlament eine Verlängerung der Fristen bis Ende 2008 beschlossen.
(apa/red)
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