Donnerstag, 18. Oktober 2007

"Früher hätte man Orden bekommen": General Horngacher versteht Urteil nicht

  • Außer Dienst gestellter Polizeikommandant verurteilt
  • Innenminister Platter: Rückkehr ist ausgeschlossen

Der außer Dienst gestellte und - nicht rechtskräftig - in erster Instanz zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilte Wiener Polizeigeneral Roland Horngacher hat kein Verständnis für den Richterspruch, wie er gegenüber der ORF-Sendung "Wien heute" sagte. Ein Schöffensenat hatte ihn der Verletzung des Amtsgeheimnisses und des Missbrauchs der Amtsgewalt in jeweils zwei Fällen für schuldig befunden.

Schuldig wegen Amtsmissbrauchs erkannte ihn das Gericht unter anderem wegen einer Amtshandlung in einem Kasino im Wiener Prater, bei der am 5. April 2005 14 Afrikaner von Uniformierten aus dem Lokal gewiesen wurden. Horngacher sprach ohne auf einen konkreten Vorwurf ihm gegenüber Bezug zu nehmen davon, "dass man für bestimmte Einsätze, wo das Ressort bestimmte Vorstellungen gehabt hat, früher einen Orden bekommen hat", heute erhalte man eine Strafe. Sein Verteidiger Richard Soyer hatte unverzüglich gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.

Platter: Rückkehr ausgeschlossen
Dass die Karriere des bisherigen Landespolizeikommandanten polizeiintern so oder so zu Ende ist, betonte gegenüber dem ORF Innenminister Günther Platter: Das Wichtigste sei, "dass eine Rückkehr des Magister Horngacher als Landespolizeikommandant ausgeschlossen ist".

Horngachers direkter Chef, der Wiener Polizeipräsident Peter Stiedl verwies darauf, dass man erst einmal abwarten müsse, bis es ein rechtskräftiges Urteil gebe. Bis dahin sei das ebenfalls noch laufende Diszipilnarverfahren gegen den Polizeigeneral unterbrochen. Auch könne man "nach der gültigen Rechtslage den Posten des Landespolizeikkommandanten nicht ausschreiben und nicht nachbesetzen".

(apa/red)

18.10.2007 22:44