Wird Österreich bald ein Big Brother-Staat:
So funktioniert Überwachung in Österreich
- Probate Mittel: Telefon, Video, Raster und Lauschen
- Der Status Quo der Telekommunikationsüberwachung

Im Zuge der besseren und schnelleren Verfolgung von Straftaten überwacht der Staat seine Bürger mit einem immer größer werdenden Arsenal von Mitteln. Neben der jetzt grundsätzlich von den Koalitionsparteien vereinbarten Online-Überwachung gibt es bereits seit einigen Jahren die Möglichkeiten der Rasterfahndung und des Lauschangriffs. Auch Videoüberwachungen und Telekommunikationsüberwachungen sind bereits gang und gäbe.
Befürworter unterlegen die Notwendigkeit von Überwachungsmaßnahmen mit dem Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus und der prinzipiellen Verhinderung von Straftaten. Kritiker halten viele Überwachungsmethoden hingegen für demokratiepolitisch bedenklich. Ein kurzer Überblick über die Grundzüge staatlicher Überwachung in Österreich:
TELEKOMMUNIKATIONSÜBERWACHUNG
Bei der Telekommunikationsüberwachung handelt es sich um eine automatisches Abhören der Telefon- und Internet-Kommunikation im Allgemeinen und E-Mail-Kommunikation im Besonderen. Am 30. November 2001 wurde die Überwachungsverordnung beschlossen, die das Abhören von Festnetztelefonen und Handys regelt. Voraussetzung ist eine gerichtlich angeordnete Überwachungsmaßnahme.
Verkehrsminister Werner Faymann (S) hatte im Frühjahr Pläne zur sogenannten "Vorratsdatenspeicherung" präsentiert. Nach massiver Kritik zog der Minister seinen Vorschlag zur Evaluierung aber wieder zurück. Der Gesetzesentwurf sah vor, dass beispielsweise bei Telefongesprächen bis zu sechs Jahre lang gespeichert wird, wer wann mit wem von wo aus telefoniert hat. Ähnliche Daten sollten auch für E-Mail, Chat und Internetnachrichten erfasst werden. Damit soll es möglich sein, auch nachträglich die Kontakte einer Person oder eines Unternehmens zu analysieren und offen zu legen. Laut dem Grünen Sicherheitssprecher Peter Pilz plant Innenminister Günther Platter (V) derzeit eine Ausschaltung der richterlichen Kontrolle bei der Überwachung von Handys.
Bei der Telekommunikationsüberwachung weisen Datenschützern auf die Verletzung des Kommunikationsgeheimnisses hin. Unter Art. 10a des Staatsgrundgesetzes (StGG) ist das Recht auf unbeobachtete elektronische Kommunikation verankert. Zudem ist aus Sicht der Kritiker die eventuelle Aufhebung der richterlichen Kontrolle bei der Handy-Überwachung mit demokratischen Grundgedanken nicht vereinbar. (APA/red)
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