Nationalrat liefert Peter Westenthaler aus: Einvernahme steht nun nichts mehr im Wege
- Prügel-Affäre: Immunität gilt in diesem Fall nicht
- Anklage? Verdacht der falschen Zeugenaussage

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Wegen übler Nachrede und Kreditschädigung
BZÖ-Obmann Peter Westenthaler ist nun vom Nationalrat "ausgeliefert" worden. Mit der Aufhebung der Immunität kann die Justiz weiter gegen den Bündnis-Chef wegen des Verdachts der falschen Zeugenaussage im Zusammenhang mit der orangen Prügelaffäre aus der Wahlnacht ermitteln. Ob Anklage erhoben wird, ist derzeit völlig unklar. Zunächst soll Westenthaler noch einmal in der Causa befragt werden.
In einem zweiten Fall gab der Nationalrat einem entsprechenden Auslieferungsansuchen der Justiz nicht stand. Mit Koalitionsmehrheit wurde festgehalten, dass Westenthalers angebliche Intervention bei der damaligen Justizministerin Karin Gastinger zu Gunsten des Investmentbankers Wolfgang Flöttl im Zusammenhang mit dessen politischer Tätigkeit stehe. Daher wurde hier keiner Verfolgung zugestimmt, was Grüne und FPÖ empörte.
Westenthaler war erst gar nicht da
Westenthaler selbst war während der Debatte übrigens nicht im Plenarsaal zu sehen. Sein Bündnis-Kollege Sigisbert Dolinschek sprang in die Bresche und forderte, dass die Immunität an sich abgeschafft werden sollte. Das BZÖ stimmte übrigens (in dem Fall als einzige Fraktion) gegen die Auslieferung in der Prügelaffäre aber auch gegen die Nicht-Auslieferung in der Causa Flöttl und damit gemeinsam mit Grünen und Freiheitlichen.
Westenthaler muss "kotzen"
Das BZÖ setzt auch nach dem Abblitzen seiner Dringlichen Anfrage die Kanonade auf Justizministerin Maria Berger (S) fort. "Es ist zum Kotzen, ich sag es einmal wie es ist", konnte Bündnisobmann Peter Westenthaler seine Empörung über die Praxis im Strafvollzug nicht verbergen. Er drohte mit weiteren parlamentarischen Mitteln, auch ein Volksbegehren schloss er bei einer Pressekonferenz nicht aus. (APA/red)
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