Mittwoch, 17. Oktober 2007

Aufregung im Horngacher-Prozess: Neues Schriftgutachten belastet Polizisten schwer

  • Für die BAWAG serbischen Geschäftsmann überprüft
  • Brisant: Gutachten wurde von Verteidiger verlangt

Knalleffekt im Prozess gegen den außer Dienst gestellten Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher: Die Unterschrift auf dem von Horngachers Verteidiger Richard Soyer als Fälschung bezeichneten Schriftstück, mit dem der Polizeigeneral am 3. Juli 2005 eine Anfrage der BAWAG nach allfälligen Ermittlungen gegen den serbischen Geschäftsmann Bogoljug Karic und damit - wie schon im Jahr 2001 - einen Geheimnisverrat zugunsten der Bank begangen haben soll, stammt von Horngacher.

Zu diesem eindeutigen Ergebnis kommt der Kriminologe und Sachverständige für Urkundenuntersuchung und Schriftwesen, Christian Grafl, in seinem Gutachten, das Richter Roland Weber auf Antrag des Verteidigers einholen hatte lassen und das Grafl binnen weniger Tage vorlegte. Das von ihm untersuchte Dokument weise keinerlei Spuren einer mechanischen Fälschung auf, zitierte der Richter aus der Expertise des Sachverständigen.

BAWAG erkundigte sich nach Ermittlungen
Der Schriftsachverständige Grafl hatte im Auftrag des Gerichts das angebliche Schreiben Horngachers an die BAWAG zu untersuchen, die sich laut Anklage bei Roland Horngacher erkundigt hatte, ob gegen Karic, dem eine Investorengruppe um Martin Schlaff den serbischen Mobilfunkbetreiber Mobtel abkaufen wollte, polizeiliche Ermittlungen geführt werden. In dem mit "Mag. Horngacher, General" gezeichneten Antwortschreiben wurde diese Frage - offenbar nach entsprechenden Recherchen - verneint.

"Kein Zweifel" an Verfasser
Grafl verglich dieses Schreiben mit einem erwiesenermaßen von Horngacher verfassten Text und stellte "fünf auffällige Gemeinsamkeiten" fest. Diese seien "derart aussagekräftig", dass sie "keinen Zweifel" am selben Verfasser ließen.

Horngacher bestritt Unterschrift
Im Hinblick auf die Unterschrift, deren Urheberschaft Horngacher dezidiert bestritten hatte, beruft sich Grafl in seiner Expertise auf einen "derart aussagekräftigen (...) Merkmalskomplex, der für mich die Zuordnung der fraglichen Unterschrift zu einem anderen Schreiber ausschließt". Eine "Gesamtbetrachtung" ließe "angesichts fehlender Unklarheiten meines Erachtens nur den Schluss zu, dass die fragliche Unterschrift vom Namensträger Mag. Roland Horngacher stammt", heißt es in dem Gutachten wörtlich.

Sachverständiger nicht geladen
Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger verzichteten angesichts dieser deutlichen Worte auf die Ladung des Sachverständigen, um diesen detaillierter zu seinen Ausführungen befragen zu können. Damit könnte der Prozess gegen den außer Dienst gestellten Landespolizeikommandanten bald zu Ende gehen.

Zeuge sorgt für Aufsehen
Aufsehen löste auch Fredi K. aus, ein nach eigenen Angaben seit 30 Jahren im Rotlicht-Geschäft tätiger Gastronom. Er behauptete, der Betreiber jenes Kasinos im Wiener Prater, der Horngacher wiederholt Pkw zur unentgeltlichen Nutzung überlassen hatte, habe sich mit Hilfe Horngachers seines "schwarzen Problems" (gemeint waren afrikanische Lokalgäste, Anm.) entledigt.

Fredi K. erdachte Plan
"Ich hab' ein schwarzes Problem. Drinnen und draußen. Drinnen Lokalgäste, draußen Prosituierte", habe ihm der Kasino-Geschäftsführer geklagt. Er habe ihm gesagt, er werde "drüber nachdenken, was man da tun kann", gab Fredi K . an: "Durch meine Aktivitäten im Rotlicht hätte ich mir einen Plan ausgedacht. Mit Gewalt geht da gar nix!"

"Mir hilft der Horngacher"
Als er sich eine Woche später wieder mit dem Mann traf, habe ihm dieser beschieden, er brauche ihn nicht mehr: "Er hat gesagt, er hat was viel Besseres. 'Mir hilft der Horngacher!', hat er gemeint." Da sei ihm klar geworden, dass er in der Tat nicht mehr benötigt werde, meinte der Zeuge: "Ich hab' gewusst, das ist der Oberpolizist."

Prominente Zeugen geladen
Prominente Zeugen - unter ihnen Polizeipräsident Peter Stiedl und der ehemalige Top-Kriminalist Ernst Geiger - waren ebenfalls geladen. Diesmal drehten sich die Fragen vor allem um die Preisgabe geheimer Informationen, die Horngacher am 7. Juni 2006 dem "profil"-Journalisten Emil Bobi zur Kenntnis gebracht haben soll. Dieser entschlug sich mit dem Hinweis auf das Redaktionsgeheimnis der Zeugenaussage.

Audio-Dateien beschäftigen Gericht
Horngacher soll dem Medienvertreter sieben Audio-Dateien vorgespielt haben, die im Rahmen einer richterlich genehmigten Überwachung aufgezeichnete Telefongespräche des damaligen Leiters der Wiener Kriminalabteilung, Ernst Geiger, mit Wolfgang B., dem Betreiber eines als FKK-Sauna getarnten Bordells, enthielten. Die beiden Spitzenpolizisten galten als "Intimfeinde", Horngacher soll durch den Kontakt mit Bobi versucht haben, Geiger zu desavourieren.

Drei Kopien angefertigt
Der Leiter der Kriminaldirektion (KD) 1, Roland Frühwirth, gab als Zeuge an, Horngacher habe sich an ihn gewandt. "Er wollte die TÜ (Telefonüberwachung, Anm.) hören." Von den Audio-Dateien wurden drei Kopien angefertigt, wovon der Polizeigeneral eine von seinem Chauffeur abholen lassen. Er habe das "als klare Weisung" eines Dienstvorgesetzten betrachtet, sagte Frühwirth. Er sei davon ausgegangen, dass er die Dateien dem Polizeipräsidenten Peter Stiedl zur Kenntnis brachte.

Geiger danach suspendiert
Dieser bestätigte das im Zeugenstand. Horngacher habe ihm die Dateien vorgespielt, ihr Inhalt sei in seine Entscheidung "miteingeflossen", Geiger wegen des Verdachts auf Verrat eines Amtsgeheimnisses - nämlich einen bevorstehenden Razzia-Termin in einem "Etablissement" - vom Dienst zu suspendieren.

(apa/red)

17.10.2007 07:20