Freispruch für Ex-ARBÖ-Generalsekretär: Hellar wegen Untreue-Verdacht vor Gericht
- Richter fand im Verfahren keinen Schädigungsvorsatz
- Staatsanwalt gab vorerst noch keine Erklärung ab

Der ehemalige ARBÖ-Generalsekretär Rudolf Hellar ist im Straflandesgericht vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Richter Johannes Jilke fand am Ende des umfangreichen Beweisverfahrens keine Hinweise auf einen bewussten Schädigungsvorsatz. Einige Anklagefakten bezeichnete der Richter in der Begründung wörtlich als "Dinge, die für einen strafrechtlichen Vorwurf nicht geeignet sind".
Hellar nahm die Entscheidung naturgemäß mit sichtlicher Genugtuung zur Kenntnis. Er hatte die Anschuldigungen von Anfang an zur Gänze bestritten und auf eine Intrige innerhalb des Autofahrerclubs zurückgeführt. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Josef Redl gab dazu vorerst keine Erklärung ab.
Der Strafantrag gegen Rudolf Hellar hatte nicht weniger als 15 Fakten enthalten, die inkriminierte Schadenssumme sich auf insgesamt 22.000 Euro belaufen. Einige in der Anzeige enthaltenen Punkte, die vom ARBÖ ausgegangen war, waren für Richter Johannes Jilke schwer nachvollziehbar: Konkret erwähnte er in diesem Kontext Karten für Musical-Vorstellungen, die Hellar mit ARBÖ-Landesgeschäftsführern und Geschäftspartnern besucht hatte, um damit Anerkennung für die Mitarbeiter zu bekunden und ein gutes Betriebsklima zu sorgen.
Präsident genehmigte Vorgangsweise
Diffiziler war die richterliche Beurteilung hinsichtlich der "Sonderzahlungen", die der ehemalige ARBÖ-Funktionär 2005 neben seinem regulären, mehr als stattlichen Einkommen als Provision für die Lukrierung von Anzeigen für Fachbücher erhalten hatte, die von Landesgruppen des Autofahrerklubs verlegt wurden. Für den Ex-Generalsekretär bestand sein Provisionsanspruch in der Höhe von 15 Prozent zu Recht. Außerdem habe der damalige ARBÖ-Präsident Herbert Schachter diese Vorgangsweise genehmigt.
Schachter hatte dies als Zeuge bestätigt, "und ich gehe nicht davon aus, dass er (Schachter, Anm.) gelogen hat" (Jilke). Bei "konsequenter Auslegung der Vorwürfe" hätte Schachter "mit auf der Anklagebank sitzen müssen", wunderte sich der Richter, weshalb der ARBÖ den Ex-Präsidenten nicht in die Anzeige einbezogen hatte. Der Autofahrerclub kündigte an, zivilrechtliche Schritte gegen Schachter zu prüfen.
Schachters Wiederwahl geplatzt
Hellar war bis Anfang 2006 Generalsekretär des Automobilclubs. Im Herbst 2005 waren vor der - dann geplatzten - Wiederwahl des Langzeit-Präsidenten Schachter Hellars angebliche Verfehlungen der Öffentlichkeit zugespielt worden. Darüber hinaus wurde die teilweise finanziell angespannte Lage einzelner Landesorganisationen ruchbar. Im März 2006 wurde Hellar abberufen, im Februar 2007 Anklage wegen Untreue erhoben.
Auf Basis einer Nachtragsanzeige werden im Rahmen einer gerichtlichen Voruntersuchung neue Verdachtsmomente gegen Hellar untersucht, die dieser ebenfalls zurückweist. Demnach soll Hellar einen Tennispartner auf Werkvertragsbasis beschäftigt und diesen zulasten des ARBÖ honoriert haben, ohne dass der Mann Arbeitsleistungen erbracht hätte.
Wie Staatsanwalt Josef Redl der APA bestätigte, wird daneben auch der Ankauf eines Pkw geprüft, der laut ARBÖ um 10.756 Euro erworben und nach einem Jahr um 2.180 Euro an die Ehefrau des ehemaligen Generaldirektors verkauft wurde, die laut ARBÖ den Wagen vom ersten Tag an gefahren haben soll.
(apa/red)
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