Scharfe Kritik für die "Ekel-Pool"-Studie:
Hoteliervereinigung will Studienergebnisse
- Co-Präsident Schellhorn: "Relax Guide ist kein Labor"
- Behördlichen Aufsicht prüft Betriebe zweimal pro Jahr

·Wellnesshotelpools - ekelig & unhygienisch
Nur jedes fünfte Becken entspricht Vorschriften
·Die besten Wellness- hotels Österreichs
KLICKEN: Top Ten aus dem neuen Relax Guide
Nachdem der Relax Guide 2008 nur rund einem Fünftel aller untersuchten Wellnesspools ein gutes Urteil ausstellt, hat der Co-Präsident der Österreichischen Hoteliervereinigung, Sepp Schellhorn, scharfe Kritik daran geübt. Er empfinde die Studie als "absurd" und meinte, Herausgeber Christian Werner wolle "fahrlässig" die Verkaufszahlen hochtreiben. Schellhorn forderte die Herausgabe der konkreten Studienergebnisse und die Bekanntgabe des Untersuchungsinstituts.
"Mit der Geschichte wird er (Werner, Anm.) baden gehen", prophezeite Schellhorn im Gespräch mit der APA. Denn der Relax Guide-Herausgeber könne nicht von einer einzigen gezogenen Probe einen generellen Zustand des Wassers attestieren. Zudem glaubt der Hotel-Fachmann nicht, dass Werner jeden einzelnen der Betriebe aufgesucht hat. Der Relax Guide sei kein Labor und so lange der Herausgeber nicht die Studie - sofern es überhaupt eine gebe - vorlege, die die Behauptungen untermauere, ließen sich die Hotels nicht an den Pranger stellen, meinte Schellhorn.
Rechtliche Folgen
Die Rechtsanwälte der Österreichischen Hoteliervereinigung seien bereits eingeschaltet und laut Schellhorn werde man alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Er forderte Werner auf, seine Studienergebnisse vorzulegen, denn diese stimmten nicht mit den Ergebnissen der behördlichen Aufsicht, die zumindest zweimal pro Jahr die Betriebe prüft, überein. Der Co-Präsident bemängelte, dass die Vergleichswerte mit den anderen Ländern (Deutschland und Mauritius) "irrelevant sind, weil die Gesetzeslage in Österreich schärfer ist."
Prüfungs-Protokolle
Schellhorn erklärte, dass alle Gastronomiebetriebe mit Wasserbecken - egal ob Whirlpool oder Großbecken - Protokolle über die Prüfung der Wasserwerte führen müssen. Diese Logbücher sowie das Wasser an sich werde dann von den Behörden auf Chlor- und ph-Werte etc. untersucht. (apa/red)
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