Keine Ermittlungen zu Arigonas Helfern?
Anzeige gegen Pfarrer "nicht vordringlich"
- Staatsanwaltschaft warte aber auf potenzielle "Täter"
- Freiheitsstrafe bis zu einem halben Jahr möglich

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Arigona Zogaj erzählte über ihre wilde Flucht
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Die Staatsanwaltschaft Wels hat im Fall Arigona Zogaj das Verfahren gegen unbekannte Täter abgebrochen. Allerdings stehe weiter die Frage im Raum, ob jemand die 15-Jährige bei ihrer Flucht unterstützt und sich damit strafbar gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft warte ab, ob die Polizei noch einen konkreten Tatverdächtigen präsentiere. Dann müssten strafrechtlich relevante Tatbestände geprüft werden, wie der ORF im Radio-Morgenjournal berichtete.
Die Polizei hatte im Fall Arigona zu Wochenbeginn Anzeige wegen des Verdachts der "Beihilfe zu unbefugtem Aufenthalt" Anzeige erstattet. Dieses Delikt bezieht sich auf Par. 115 des Fremdenpolizeigesetzes. Darin heißt es, wer vorsätzlich "einem Fremden den unbefugten Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union erleichtert, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen". Eine Anzeige gegen den Ungenacher Pfarrer Josef Friedl, der Arigona derzeit betreut, sei "nicht vordringlich", zitiert der ORF die Staatsanwaltschaft. (apa/red)
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