Freitag, 12. Oktober 2007

Platter-Erlass für Fälle mit Familienbezug: Haider kritisiert "De-Facto-Abschiebestopp"

  • Sicherheitsdirektion muss demnach zustimmen
  • Landeshauptmann ortet "Doppelspiel" des Ministers

Im Zusammenhang mit der Debatte über Abschiebungen ist ein Erlass von ÖVP-Innenminister Günther Platter öffentlich geworden. Darin wird die Fremdenpolizei angewiesen, sämtliche "Fälle mit Familienbezug" den zuständigen Sicherheitsdirektionen zu melden. Abschiebungen dürfen demnach nur noch mit Zustimmung der Sicherheitsdirektion erfolgen. Diese muss zudem ein Monitoring durchführen und wöchentlich Meldung ans Ministerium erstatten. Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider (B) ortet in diesem Erlass ein "Doppelspiel" des Innenministers.

Haider kritisierte den Erlass bei einer Pressekonferenz als "De-Facto-Abschiebungsstopp". Durch die Weisung des Ministers würden 4.000 bereits rechtskräftig abgewickelte Fälle "wieder aufgeknüpft", dies widerspreche der österreichischen Rechtsordnung und werde "Chaos auslösen", sagte der Landeshauptmann. Dieser Erlass sei bei einer Besprechung mit den Bezirkshauptmannschaften und der Polizei "aufgetaucht", erklärte Haider. Er habe daher unverzüglich die Bezirkshauptmannschaften angewiesen, in jenen Fällen, in denen ein Bescheid vorliege, sofort die Schubhaft zu verhängen.

Gefragt, ob diese Vorgangsweise nicht im Widerspruch zur Ministerweisung stehe, sagte Haider, in den Bezirken falle die Abwicklung in seine Kompetenz, ausgenommen davon seien lediglich Klagenfurt und Villach. "In Klagenfurt werden die Betroffenen vorher darüber informiert, dass sie abgeschoben werden sollen, was dazu führt, dass die meisten in die Illegalität abtauchen."

Haider: Platter mimt harten Minister
Platter mime nach außen den harten Innenminister, während er andererseits mit diesem Erlass einen Abschiebungsstopp verfüge, kritisierte der Landeshauptmann: "Ich fordere den Minister daher auf, den Erlass schleunigst zurückzunehmen." Außerdem solle Platter die Initiative ergreifen, damit der Verwaltungsgerichtshof als Instanz im Asylverfahren wegfalle. Mit der Einrichtung des Bundesasylgerichtshofes sei der VwGH nicht mehr notwendig.

Ministerium widerspricht Haiders Kritik
Das Innenministerium verteidigt den Erlass gegen die Angriffe Haiders. Die Sprecherin von Innenminister Platter, Iris Müller-Guttenbrunn, widerspricht der Kritik des Kärntner Landeshauptmannes. Der Innenminister habe die Landeshauptleute damit eingeladen, "die für sie besonders berücksichtigungswürdigen Fälle anhand des neuen Kriterienkataloges und des neuen Formulars zu prüfen."

In dieser Phase sei die "Rückkoppelung" mit den Sicherheitsdirektionen vorgesehen, um "Doppelgleisigkeiten zu verhindern und nicht mit fremdenpolizeilichen Maßnahmen die Vereinbarung mit den Landeshauptleuten zu unterwandern". Zur Forderung Haiders, wonach der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) als Instanz im Asylverfahren wegfallen solle, meinte Müller-Guttenbrunn, dass mit der Einrichtung des neuen Asylgerichts bereits vorgesehen sei, das Asylverfahren "grundsätzlich nach zwei Instanzen" und innerhalb eines Jahres abzuschließen.

Grüne gegen "Vernaderungsparagraf" 115
Die Grünen fordern eine Reparatur des Paragrafen 115 Fremdenpolizeigesetz, der die "Beihilfe zu unbefugtem Aufenthalt" unter Strafe stellt. Dieser "Vernaderungsparagraf erster Güte" sei gleichheits- und somit verfassungswidrig und gehöre in dieser Form abgeschafft. Das erklärte die Grüne Menschenrechtssprecherin Brigid Weinzinger heute, Freitag, im Rahmen einer Pressekonferenz. Zudem erneuerte Weinziger ihre Forderung nach einem Aufenthaltstitel für die Familie Zogaj.

Paragraf 115 des Fremdenpolizeigesetzes sieht unter dem Titel "Beihilfe zu unbefugtem Aufenthalt" Geld- oder Freiheitsstrafen für jemanden vor, der vorsätzlich "einem Fremden den unbefugten Aufenthalt ... erleichtert". Die Polizei hat bei der Staatsanwaltschaft Wels bereits Anzeige gegen Unbekannt nach diesem Paragrafen erstattet.

(apa/red)

12.10.2007 14:07