Sonntag, 14. Oktober 2007

Beamten-Dienstrecht wird bald verbessert:
Laut Bures profitieren vor allem Frauen

  • Teilzeitbeschäftigte erhalten Zuschlag für Mehrarbeit
  • Vorerst keine weitere Streichung von Nebengebühren

Die derzeit in Begutachtung befindliche Herbstnovelle zum Beamtendienstrecht von Ministerin Bures bringt den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst einige Verbesserungen. Vorgesehen sind verschiedene Verwaltungsvereinfachungen - auch bei den sogenannten Nebengebühren. Die Gewerkschaft signalisiert darum auch Zustimmung, ein Ministerratsbeschluss ist für 31. Oktober in Aussicht genommen.

Rund ein Viertel der etwa 600 Nebengebühren-Titel hat Bures nach massiver Kritik des Rechnungshofes bereits gestrichen, nämlich jene, die keine Anwendung mehr fanden. Im Sommer hatte die Beamtenministerin dann angekündigt, sich jene weiteren anzuschauen, welche nicht mehr zeitgemäß seien und welche mehr finanziellen Aufwand bedeuten als sie dem Beamten Nutzen bringen. Nun hieß es in ihrem Ressort, dass sie eine weitere Durchforstung weiter verfolge, diese werde aber unabhängig von der jetzigen Novelle geschehen, weil dafür keine gesetzliche Grundlage notwendig sei.

Reformiert wird in der Novelle die Auszahlung der Nebengebühren im Krankheitsfall bzw. die Einstellung der Auszahlung. Zudem wird für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst analog zur Privatwirtschaft ein Zuschlag von 25 Prozent für Mehrarbeit eingeführt. Dieser kann entweder in Freizeit oder in Geld bezogen werden. Bures verweist darauf, dass davon vor allem Frauen profitieren werden, weil von den rund 21.000 Teilzeitbeschäftigten im Bundesdienst rund 80 Prozent Frauen sind.

Vereinfacht wird mit der Novelle auch die Abrechnung der Fahrtkosten. Der Rechnungshof hatte hier eine Einsparungspotenzial von 520.000 Euro jährlich konstatiert. Die neue Regelung wird an die Pendlerpauschale angeknüpft, der Fahrkostenzuschuss wird unter Berücksichtigung der Wegstrecke in Form einer Monatspauschale geregelt. (apa/red)

14.10.2007 08:23