Neues Tabakgesetz zu mild? Ärzte fordern erneut generelles Rauchverbot in Lokalen
- Raumlufttechnische Anlagen seien nicht ausreichend
- Ärztekammer fordert jetzt "strengste Auflagen"

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Generelles Rauchverbot in ganz Österreich?
·Gusenbauer findet Tabakgesetze zu mild
Harte Kritik von Kanzler an Ministerin Kdolsky
·Hirt für Rauchverbot in Autos mit Kindern
Streitbarer Gesundheits-
Experte im NEWS-Talk
·In EU wird es für Raucher immer enger
Fast überall zumindest partielle Rauchverbote
·Wichtige Eckpunkte zum Rauchverbot
Bauliche Änderungen, Ausschilderungen, Strafen
Die Begutachtungsfrist für den umstrittenen Entwurf eines neuen Tabakgesetzes ist zu Ende gegangen. Bisher seien 25 Stellungnahmen im Gesundheitsministerium eingelangt, berichtete Jürgen Beilein, Sprecher von Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (V), der APA. Bis in die Abendstunden könnten noch weitere Kommentare hinzukommen.
Die Stellungnahmen würden nun gesichtet. Je nach Bedarf werde der Entwurf dann umgearbeitet, nach Abstimmung mit dem Koalitionspartner soll die Novelle den Ministerrat passieren, sagte Beilein.
Die Ämter einiger Landesregierungen, der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband Österreich und der Berufsverband der Psychologen (BÖP) hat bisher Kommentare eingereicht. Dem Wirtschaftsverband ist vor allem die Verpflichtung, laut der Lokale unter 75 Quadratmeter Fläche sich zwischen der Möglichkeit entscheiden sollen, einen Raucher- bzw. Nichtraucherbetrieb zu führen, ein Dorn im Auge.
Entwurf "zu liberal"
Dem Verband der angestellten Apotheker ist der Entwurf grundsätzlich "zu liberal", gefordert sei ein uneingeschränktes Rauchverbot. Ähnlich lauten auch die Stellungnahmen aus den Ämtern in Kärnten und Salzburg, die sich ebenfalls für absolute Qualmfreiheit aussprechen. Keine Einwände gegen die von Kdolsky in Begutachtung geschickte Novelle äußerten der Rechnungshof sowie das Amt der Tiroler Landesregierung. Vom Innenministerium wurden vor allem Formulierungsvorschläge abgegeben.
Kritik von der Ärztekammer
Kritik am Entwurf für das neue Tabakgesetz gab es auch in der Stellungnahme der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK): In allen Lokalen müssten Rauchverbote "ausnahmslos" gelten, Sanktionen gegen Verstöße, Kontrollen sowie eine polizeiliche Anzeigenpflicht seien notwendig, hieß es. Mit raumlufttechnischen Anlagen könne die Schadstoffkonzentration nicht ausreichend reduziert werden.
Sollte das Gesundheitsrisiko Rauchen weiter "billigend in Kauf" genommen werden, verlangten die Ärzte "strengste Auflagen" bei der bauliche Trennung sowie Belüftung. Vor jedem Raucherbetrieb müsse zudem ein Warnschild montiert werden.
Vorgesehen ist in dem Entwurf bisher, dass Betriebe ab 75 Quadratmeter Fläche sich als Nichtraucherlokale deklarieren oder eine räumliche Trennung bzw. ausreichende Belüftung vorweisen müssen. Kleinere Betriebe können sich entscheiden, ob sie in Zukunft als Raucher- oder Nichtraucherlokal geführt werden. Wirte und Gäste sollen bei Missachtung von Rauchverboten bestraft werden. Vorgesehen ist weiters eine verpflichtende Ausschilderung sowie eine Übergangsfrist bis Ende 2012.
(APA/red)
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