"Weisheit des Rückblicks": Grasser will BAWAG-Prüfbericht nicht gesehen haben
- Verschleierung der Verluste in Gewerkschaftsbank
- Geteilte Verantwortung bei Notenbank und Finanzministerium

Im BAWAG-Prozess hat am 32. Verhandlungstag, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Zeugenstand mehrmals von der "Weisheit des Rückblicks" bei der Untersuchung des Bankenskandals gesprochen. Bei den Prüfinstanzen der Finanzmarktaufsicht, dem Finanzministerium und der Nationalbank, ortet Grasser geteilte Verantwortung: Beide hätten nach dem Notenbank-Bericht von 2001 zur BAWAG eigentlich handeln müssen. Er selber habe den Prüfbericht nicht gesehen, dieser wurde im Finanzministerium abgelegt.
Grassers Befragung wirkte als Publikumsmagnet: Der Große Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht war bis auf den letzten Platz gefüllt, auch die Galerie wurde für die Zuseher geöffnet. Auch das Medieninteresse an dem früheren Finanzminister und jetzigen Manager bei der Meinl International Power (MIP) war ungebrochen groß.
"Mit der Weisheit des Rückblicks kann man einiges aus dem Bericht 2001 herauslesen", meinte Grasser in der Befragung. Grasser war von Februar 2000 bis Jänner 2007 Finanzminister. Er halte es für "sinnlos", die Schuld zwischen Notenbank und Finanzministerium hin- und herzuschieben. "Es gab ein so gutes aktives und passives Verschleiern dieser Handlungen, dass weder Notenbank noch FMA im Jahr 2005 draufgekommen sind", resümierte der Ex-Finanzminister. Erst im Zuge des Refco-Skandals in den USA seien die Verluste der BAWAG aufgedeckt worden. Laut Grasser hätte der Wirtschaftsprüfer anlässlich der Bilanzerstellung 2000 seine Redepflicht ausüben müssen. Dies wurde vom Verteidiger des nun angeklagten BAWAG-Wirtschaftsprüfers Robert Reiter von der KPMG heftig kritisiert.
'BAWAG hätte sich P.S.K. nicht leisten können'
Die BAWAG hätte sich im Jahr 2000 den Kauf der staatlichen Postsparkasse (P.S.K.) in Wirklichkeit gar nicht leisten können, meinte Grasser. Hätte man damals schon gewusst, wie es um die ehemalige Gewerkschaftsbank nach ihren milliardenschweren Karibik-Verlusten stand, wäre die P.S.K. nicht an die BAWAG verkauft worden. Ohne die Staatsgarantie - dem BAWAG P.S.K.-Sicherungsgesetz - im Jahr 2006 hätte die Bank nicht überlebt.
Grasser wurde im Zeugenstand auch zu dem "Fragebogen" befragt, der im Zuge der BAWAG-Affäre vom Finanzministerium an die Nationalbank (OeNB) und die Finanzmarktaufsicht (FMA) versendet wurde. Diesbezüglich ist nach einer Anzeige ein Strafverfahren gegen Grasser anhängig, laut Richterin wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs. Der Fragebogen sei nicht von ihm, sondern von den zuständigen Kabinettsmitgliedern seines Hauses als Vorbereitung seiner Ladung in den Rechnungshof-Unterausschuss des Parlaments erstellt worden, distanzierte sich Grasser.
"Man muss Job und Privat trennen"
Einblicke in seine Auffassung vom Verhältnis zwischen Beruflichem und Privatem gab Grasser auf die Frage der Richterin Claudia Bandion-Ortner, wie er über die Einladung der damaligen Nationalbank-Vizegouverneurin Gertrude Tumpel-Gugerell durch die BAWAG zu den Salzburger Festspielen denke. "Man muss aufpassen, dass man seine Verantwortung für den Job und für Privat zu trennen vermag, das muss jeder am Ende des Tages mit sich selbst ausmachen", sagte Grasser. Nur kurz wurde bei Grassers Einvernahme sein gemeinsamer Yacht-Ausflug mit Wolfgang Flöttl im Mittelmeer gestreift, zu dem der Bankier Julius Meinl V. im August 2005 eingeladen hatte. Dabei sei nicht über Geschäfte gesprochen worden, bekräftigten Grasser und Flöttl unisono.
Weitere Zeugen waren die frühere Leiterin der Bankenrevision in der BAWAG, Monika Grifkovsky, die betreffend der Frage einer möglichen Überschreitung der Großveranlagungsgrenzen durch die an Flöttl gewährten Kredite auf die zuständigen Fachabteilungen in der Bank verwies. Der Vertrauensanwalt des mitangeklagten Ex-BAWAG-Vorstands Christian Büttner, Michael Buresch, sagte aus, Büttner in seiner schwierigen Lage im Herbst 1998 Rechtsberatung gegeben zu haben. Eine asymmetrische Information des Aufsichtsrats durch Büttner wäre rechtswidrig gewesen, im Vorstand hatte Büttner damals als Einziger gegen die Fortführung der Flöttl-Geschäfte gestimmt. (apa/red)
