"Ungerechtfertigte Entlassung": Ex-Trainer Jara klagte Red Bull Salzburg auf 1,22 Mio.
- Tiroler fordert laut Zeitung entgangenes Gehalt
- Gerichtsstandort Innsbruck ist schwer umstritten
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Der Tiroler Kurt Jara hat am Arbeitsgericht Innsbruck gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, den Fußball-Club Red Bull Salzburg, eine Leistungsklage eingebracht und fordert von den Salzburgern 1,22 Millionen Euro entgangenes Bruttogehalt. Jara war im Mai 2006 wegen "Ungereimtheiten bei Spielertransfers" als Trainer des Bundesligaclubs entlassen worden. Die Verhandlung soll noch im Oktober in Innsbruck über die Bühne gehen.
Dies berichtete die "Tiroler Tageszeitung". Der Anwalt des 56-jährigen Jara bezeichnete die Entlassung als ungerechtfertigt und zweifelt außerdem die Rechtmäßigkeit der Entlassungserklärung an. "Bislang wurde von Red Bull nicht einmal mehr bestritten, dass die Entlassungserklärung gegenüber Jara nur von einem zeichnungsberechtigten Vorstand unterfertigt wurde und nicht von zweien, wie es das Vereinsstatut verbindlich fordert", erklärte Jaras Anwalt Karl Schelling gegenüber der Zeitung. Als einen weiteren Grund führt der Kläger an, dass "die bislang unbestätigten Vorwürfe von Red-Bull-Boss Dietrich Mateschitz diesem schon einen halben Monat vorab bekannt", gewesen seien und die Entlassung deshalb schon früher hätte erfolgen müssen.
Außerdem argumentiert Jara, dass es ihm wegen der Schmutzkübelkampagne die gegen ihn geführt worden sei, bis zur Einstellung des Strafverfahren wegen Untreue im Fall von Spielertransfers im Juni, keine neuen Jobangebote bekommen habe. Der nach Jaras Meinung noch gültige Vertrag mit den Salzburgern hat eine Laufzeit bis Juni 2009, Jara besteht auf Vertragserfüllung.
Die 1.216.863,61 Euro, die Jara fordert, ergeben sich aus dem 800.000 Euro Bruttojahresgehalt plus etwaiger Prämien seit seiner Entlassung im Vorjahr bis zum Zeitpunkt des Einbringens der Klage im vergangenen August. Im Kreditschädigungsprozess gegen Dietrich Mateschitz, der in Salzburg verhandelt wird, ist in den nächsten Wochen mit einem Urteil zu rechnen. Eine Feststellungsklage zur Anfechtung seiner Entlassung ist ebenfalls noch anhängig.
Die Einbringung der Klage in Innsbruck sei aufgrund des Wohnortes Jaras gewählt worden, da sich das Arbeitsrecht am Wohnort des Klägers orientiere, berichtete die die Tageszeitung weiter. Red Bull Salzburg hat gegen den Gerichtsstandort Innsbruck bereits mit mehreren Schriftsätzen Einspruch erhoben.
(apa/red)
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