Entwurf zum EU-Reformvertrag abgesegnet:
Uniquoten-Regelung aber noch ausständig
- Anliegen aus Österreich wird im Oktober entschieden
- Frage zum Veto einzelner Mitglieder auch ungeklärt
·EU-Parlamentarier zanken um Sitzplätze
Zahl der Abgeordneten soll reduziert werden
·Verhandlungen über EU-Reformvertrag
Außenminister zeigen sich
in Portugal zuversichtlich
·'Von Verfassung ist genug übrig geblieben'
Plassnik hat kein Problem
mit EU-Kompromiss
Der Entwurf für den EU-Reformvertrag ist fertig. Das hat die portugiesische Ratspräsidentschaft mitgeteilt. Die Staats- und Regierungschefs sollen bei ihrem Treffen am 18. und 19. Oktober in Lissabon das Vertragswerk, das die gescheiterte EU-Verfassung ersetzen soll, annehmen. Die Rechtsexperten der 27 EU-Länder haben ihre Beratungen abgeschlossen.
"Gelöst sind die juristischen Probleme, das wesentliche politische Problem muss noch entschieden werden", sagte eine portugiesische Sprecherin in Brüssel. Dabei geht es um die Forderung der polnischen Regierung, den "Ioannina-Mechanismus" zum Bestandteil der Reformverträge zu machen. Dieser 1994 vereinbarte und in einer Protokollnotiz festgehaltene Mechanismus sieht vorübergehende Blockademöglichkeiten im Ministerrat auch dann vor, wenn eine Gruppe von EU-Staaten die erforderliche Sperrminorität knapp verfehlt. Polens Forderung wird zwar von den anderen EU-Mitgliedern abgelehnt, kann nach Ansicht von Diplomaten aber sowohl ein Treffen der Außenminister am 15. Oktober als auch den bevorstehenden EU-Gipfel am 18. und 19. Oktober in Lissabon überschatten.
"Vorläufig akzeptiert"
Die portugiesische Ratspräsidentschaft hatte mitgeteilt, die Rechtsexperten hätten die Texte von zwei Reformverträgen "vorläufig akzeptiert". Dies beziehe sich aber lediglich auf "technische Fragen", erläuterte die Sprecherin später. Der zentrale Punkt des polnischen Verlangens habe nicht entschieden werden können, weil er nicht Teil des Vertragstextes sei. Beim Gipfeltreffen in Lissabon wollen die Staats- und Regierungschefs die Reformverträge offiziell billigen. Die förmliche Unterzeichnung soll erst später erfolgen.
Uniquoten-Regelung unklar
Unklar ist, ob Österreich mit seinem Wunsch durchkommt, die Quoten für den Uni-Zugang im Reformvertrag zu verankern. Diese Frage muss nun bei den politischen Beratungen der EU-Außenminister bzw. der Staats- und Regierungschefs im Oktober geklärt werden, hieß es in Diplomatenkreisen. Der Plan: Die Universitäten sollen ähnlich wie wirtschaftliche öffentliche Dienstleistungen (z.B. sozialer Wohnbau) von den EU-Grundfreiheiten ausgenommen werden. Damit könnten weiterhin Obergrenzen für Studierende aus anderen EU-Ländern festgelegt werden, obwohl das Gemeinschaftsrecht derartige Diskriminierungen normalerweise verbietet.
Inkrafttreten bis spätestens 2009
Die neuen Verträge sollen spätestens 2009 in Kraft treten. Sie sehen unter anderem ein neues Abstimmungsverfahren (eine "doppelte Mehrheit" von Mitgliedstaaten und Bevölkerungszahl), eine Ausweitung der Gemeinschaftspolitik in den Bereichen Justiz und Inneres sowie eine Stärkung der gemeinsamen Außenpolitik vor. Die Reformverträge - ein "Vertrag über die Europäische Union" sowie ein "Vertrag über die Arbeitsweise der Union" - treten an die Stelle des Verfassungsentwurfs, dessen Ratifizierung 2005 bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert war. Auch die neuen Verträge müssen von allen EU-Staaten ratifiziert werden, um in Kraft treten zu können.
Schwierige Ratifizierung
Nach Angaben der Ratspräsidentschaft soll der von den Juristen gebilligte Textentwurf nun übersetzt in Kürze vorgelegt werden. Am 15. Oktober befassen sich die Außenminister in Luxemburg mit dem Text. Die Ratifizierung des Vertrages soll bis Anfang 2009 abgeschlossen sein, damit bereits die nächste Wahl des Europaparlaments und die Bildung einer neuen EU-Kommission nach den Bestimmungen der Reformverträge erfolgen kann. Die Ratifizierung der Verträge gilt jedoch in einer Reihe von Staaten als überaus schwierig. (apa/red)
