Freitag, 5. Oktober 2007

Verfassungsrechtler gegen Abschiebungen:
Sind "weitgehend menschenrechtswidrig"

  • Fremdenpolizeigesetz "nicht menschenrechtskonform"
  • Revision der gesetzlichen Bestimmungen notwendig

Die Verfassungsrechtler Bernhard Funk und Theo Öhlinger bewerten die Abschiebefällen der jüngsten Zeit als "menschenrechtswidrig" und sehen die "politischen Signale" auf Abschiebung gestellt. Die Abschiebefälle hätten sich aber auch mit den derzeitigen Gesetzen positiv lösen lassen, der derzeitige vom Gesetz eingeräumte Ermessensspielraum werde aber nicht ausgenutzt, so die Juristen im Gespräch mit der APA.

Der Verfassungsjurist Funk bewertet die aufsehenerregenden Abschiebungen der letzten Zeit als "weitgehend menschenrechtswidrig", da damit die in der Menschenrechtskonvention festgeschriebene Achtung vor dem Privat- und Familienleben missachtet werde. Bei der derzeitigen Gesetzeslage gebe es aber genügend Ermessensspielraum und damit "durchaus die Möglichkeiten in Zweifelsfällen" verfassungs- und damit menschenrechtskonform zu handeln. Grundsätzlich hält der Jurist aber eine Revision der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Vollzugspraxis für notwendig, aber jedes Gesetz sei nur "so gut wie die Vorlagen der Politik", so Funk.

Vor allem das Fremdenpolizeigesetz bewertet der Jurist als "in manchen Punkten nicht menschenrechtskonform gestylt". Im Bereich der Vollzugspraxis müsse mehr danach getrachtet werden, dass derartige Abschiebungen nicht mehr passieren. Allerdings habe das keinen Sinn, solange die politischen Signale auf Abschiebung stehen würden, so Funk. Grundsätzlich reagiere der Innenminister aber auf diesbezügliche Ratschläge von NGOs, Menschenrechtsbeirat oder Wissenschaftern nur mit dem "konditionierten Reflex", wonach das Gesetz vollzogen werden müsse.

Behörden sind überfordert
Ähnlich die Einschätzungen des Verfassungsrechtlers Theo Öhlinger. Die in jüngster Zeit bekanntgewordenen Fälle hätten sich auch mit dem geltenden Recht positiv lösen lassen. Allerdings seien die Behörden mit ihrem Ermessensspielraum überfordert gewesen, und die oberste Behörde mit Innenminister Günther Platter (V) an der Spitze sie "nicht gewillt" gewesen, korrigierend einzugreifen. Das Fremdenrecht sollte daher eindeutiger formuliert und vereinheitlicht werden, so dass es für Behörden weniger Ermessensspielraum, dafür aber mehr Verpflichtungen gibt.

Jede Vereinheitlichung der Fremdengesetze würde auf eine Verbesserung der rechtlichen Lage von Asylwerbern hinauslaufen, glaubt Öhlinger, denn die bisherigen Einzelentscheidungen müssten durch ein etwaiges neues Gesetz abgedeckt werden. Einem derzeit diskutierten Kriterienkatalog für ein humanitäres Bleiberecht steht Öhlinger skeptisch gegenüber, da sich aus den bisherigen Einzelfällen nur schwer Verallgemeinerungen ableiten lassen würden.

Kritik an den Verfassungsjuristen deponierte postwendend BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz. Diese hätten "lediglich die Aufgabe, Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen, und sollen daher aufhören ständig Politik zu machen", hieß es in einer Aussendung vom Freitag.

Kritik von SOS Mitmensch
Aber auch die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch forderte ein "rechtsstaatliches Bleiberechtsverfahren", und lehnt einen Kriterienkatalog für ein Bleiberecht ab. Es müsse ein eigenes Verfahren eingerichtet werden, mit dem geklärt werden soll, ob Drittstaatenangehörige ein Bleiberecht erworben haben oder nicht, so der Sprecher der Organisation, Philipp Sonderegger, in einer Aussendung. Es gehe nicht darum, ob es ein Bleiberecht gibt, "sondern wieso die Bundesregierung den betroffenen Familien ein faires Verfahren verweigert".

Und die "Arbeitsgemeinschaft Christentum und Sozialdemokratie" (ACUS) fordert als "ersten Schritt" die Abschaffung der Schubhaft für Minderjährige und in Österreich integrierte Flüchtlinge. Es sei an der Zeit, grundsätzlich über Schubhaft zu diskutieren, denn diese sei "ein Skandal", heißt es in einer Aussendung von ACUS-Bundesvorsitzenden Gustav Posch.

(apa/red)

5.10.2007 11:58