Freitag, 28. September 2007

Untersuchungshaft für Marco verlängert: Wegen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

  • Anwalt des Teenagers kündigte bereits Einspruch an
  • Bei Vergewaltigung muss er mit 5 Jahren Haft rechnen

Der deutsche Teenager Marco W. bleibt zumindest vorläufig weiter in türkischer Untersuchungshaft. Das Schwurgericht in Antalya lehnte es ab, den 17-jährigen auf freien Fuß zu setzen. Gegen den deutschen Schüler, dem sexueller Missbrauch eines 13-jährigen Mädchens vorgeworfen wird, liege "dringender Tatverdacht" vor, sagte der Richter nach Angaben von Prozessteilnehmern.

Das Verfahren soll am 26. Oktober fortgesetzt werden. Marcos türkischer Anwalt will gegen die Verlängerung der U-Haft Einspruch einlegen und hofft darauf, seinen Mandanten noch vor dem nächsten Prozesstag freizubekommen.

Die Staatsanwaltschaft in Antalya wirft Marco vor, sich im April an der 13-jährigen Britin Charlotte M. vergangen zu haben. Er sitzt seit fast einem halben Jahr im Gefängnis des südtürkischen Ferienortes in Untersuchungshaft. Charlotte, die nicht an dem Verfahren gegen Marco in Antalya teilnimmt, war im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens der türkischen Behörden in ihrer Heimat in Großbritannien zu dem Fall vernommen worden. Nach Angaben ihres türkischen Anwaltes Ömer Aycan sagte Charlotte dabei aus, sie sei von Marco vergewaltigt worden.

In der nur 45-minütigen Verhandlung lag die schriftliche Fassung der Aussagen des mutmaßlichen Missbrauchsopfers noch nicht vor. Die Unterlagen werden jedoch bis zur Fortsetzung des Verfahrens in vier Wochen in Antalya erwartet. Es ist deshalb möglich, dass am nächsten Prozesstag ein Urteil ergeht: Charlottes Anwalt Aycan sagte, der Prozess neige sich seinem Ende entgegen. Bei einer Verurteilung wegen Kindesmissbrauch müsste Marco mit etwa drei Jahren Haft rechnen, die bei einem Minderjährigen wie dem Schüler zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Wird er wegen Vergewaltigung verurteilt, müsste Marco mit etwa fünf Jahren Haft rechnen.

Marcos Anwalt Mehmet Iplikcioglu kündigte an, sich am kommenden Montag an ein anderes Schwurgericht zu wenden, um die Entscheidung zur Verlängerung der Untersuchungshaft für Marco aufheben zu lassen. Wenn man sich den bisherigen Verlauf des Verfahrens anschaue, gebe es keinen Grund, warum der Angeklagte in Haft bleiben müsse. Der Prozess könne auch fortgesetzt werden, wenn Marco auf freiem Fuß sei. Wenn sein Einspruch erfolgreich sein sollte, könnte Marco noch vor dem nächsten Prozesstag am 26. Oktober freikommen.

Anwalt Iplikcioglu kritisierte auch das Bekanntwerden von Charlottes Aussage kurz vor der Fortsetzung des Prozesses am Freitag. Deren Lancierung sei ein klarer Versuch gewesen, das Gericht zu beeinflussen, sagte Iplikcioglu.

(apa/red)

28.9.2007 13:19