Turbulente Szenen vor Gericht: Richter verwerfen Geschworenenurteil in Mordfall
- Geschworene verneinten Mord & erkannten Notwehr
- Wienerin soll Freund mit Messer erstochen haben
Turbulente Szenen spielten sich im Wiener Straflandesgericht ab. Die Geschworenen verwarfen die Mordanklage gegen eine 34-jährige Frau, die am 7. März ihren Freund erstochen hatte, und verneinten auch die Eventualfragen zu Totschlag oder absichtlicher schwerer Körperverletzung. Sie billigten der Frau zu, in Putativnotwehr gehandelt zu haben, womit sie freizusprechen gewesen wäre.
Dagegen schritten allerdings die drei Berufsrichter unter Vorsitz von Richterin Eva Brandstetter ein. Das Urteil wurde wegen Irrtums der Geschworenen ausgesetzt. Der Akt wandert nun zur formalen Überprüfung zunächst zum Obersten Gerichtshof. Anschließend wird das Verfahren mit einem neu zusammen gesetzten Senat und neuen Geschworenen im Grauen Haus wiederholt. Die Angeklagte bleibt bis dahin in U-Haft.
Nach einer gescheiterten Ehe hatte sich die Frau im Frühjahr 2004 in den WU-Assistenten verliebt. Sie zog zu ihm in seine Wohnung in Simmering und wurde kurze Zeit später schwanger. Im Oktober 2005 kam ein Sohn zur Welt. Bald darauf verschlechterte sich jedoch die Beziehung, wechselseitige Vorhaltungen und Aggressionsausbrücke standen auf der Tagesordnung.
Unmittelbar vor der Bluttat war die Beziehung völlig zerrüttet. Als der Akademiker am 7. März nach Hause kam, vernahmen die Nachbarn ein Mal mehr einen Streit. Nach Darstellung der Frau - unmittelbare Tatzeugen gab es nicht - soll sie ihr Freund zunächst verbal attackiert haben, als sie in der Küche ein Abendessen kochen wollte. Er sei auf sie zugekommen, sie habe den Eindruck gehabt, ein unmittelbarer Angriff stünde nun bevor. Da sie ein Messer in der Hand hielt, habe sie ihn abgewehrt.
Dem Mann wurde mit erheblicher Wucht in die Brust gestochen, er verblutete innerhalb kürzester Zeit. "Immer hat er mich provoziert! In meinem Kopf sind Sicherungen durchgebrannt", erklärte die Frau, nachdem sie die Rettung gerufen hatte und von der von dieser verständigten Polizei festgenommen worden war.
(apa)
