Bildungskarenz-Geld wird bald verdoppelt? Novelle in nächsten Tagen in Begutachtung
- Bartenstein: Entlohnung soll fast verdoppelt werden
- Bildungskarenz wurde vor zehn Jahren eingeführt

Die vor knapp zehn Jahren eingeführte Bildungskarenz soll reformiert werden. Das kündigte Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) laut Berichten der Tageszeitungen "Standard" und "Presse" an. U.a. soll die Entlohnung fast verdoppelt werden. Die Novelle will der Minister in den nächsten Tagen in Begutachtung schicken.
Die Bildungskarenz wird derzeit nur von rund 1.200 Personen pro Jahr in Anspruch genommen. Um die Bildungskarenz attraktiver zu machen, soll statt wie bisher 436 Euro Weiterbildungsgeld im Monat der Bezug wie beim Arbeitslosengeld vom Gehalt abhängen. Im Durchschnitt wäre das eine Erhöhung auf 738 Euro pro Monat. Derzeit muss man drei Jahre in einem Unternehmen tätig sein, um mit dem Arbeitgeber eine Bildungskarenz vereinbaren zu können. Künftig wird dies schon nach einem Jahr Beschäftigung möglich sein.
Die wöchentliche Bildungsdauer, die nachgewiesen werden muss, liegt derzeit bei 16 Stunden pro Woche. Künftig sollen es 20 Stunden sein, wobei das Lernen aber auch dazu gezählt wird. Wer Kinder unter sechs Jahren hat, für den reichen auch in Zukunft 16 Stunden Weiterbildung pro Woche. Die Bildungskarenz kann in Zukunft während eines Zeitrahmens von drei Jahren auch in mehreren Teilen, die aber jeweils drei Monate dauern müssen, verbraucht werden.
Wie bisher ist auch in Zukunft die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig. Rechtsanspruch auf eine Bildungskarenz gibt es keinen. Die Bildungskarenz darf maximal ein Jahr dauern. (apa)
