Microsoft muss sich der EU beugen: Strafe
von 497 Millionen Euro für US-Konzern bleibt
- EU-Gericht bestätigt: Strafe und Auflagen korrekt
- Marktbeherrschende Stellung wurde ausgenutzt

Der weltgrößte Softwarekonzern Microsoft hat den jahrelangen Rechtsstreit mit der EU-Kommission über ein Rekord-Bußgeld verloren. Das EU-Gericht Erster Instanz in Luxemburg entschied, dass die Wettbewerbshüter gegen das US-Unternehmen rechtmäßig eine Strafe über 497 Mio. Euro sowie kartellrechtliche Auflagen verhängt hatten. Microsoft habe seine marktbeherrschende Stellung zum Nachteil von Konkurrenz und Verbrauchern missbraucht. Die EU-Kommission hofft jetzt darauf, dass der Marktanteil von Microsoft zurückgehen wird, mehr Anbieter auf den Markt kommen und Software damit billiger werde.
Microsoft schloss in einer ersten Reaktion nicht aus, gegen die Entscheidung vorzugehen, wenngleich das Urteil in der Sache letztinstanzlich ist. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes begrüßte die Entscheidung als Präzedenzfall. "Dominante Unternehmen dürfen ihre Position nicht ausnutzen, um den Wettbewerb zu behindern und den Verbrauchern zu schaden", sagte sie. Microsoft müsse die Entscheidung der EU-Kommission nun umsetzen. Dies werde die Behörde sicherstellen. Die Kommission sehe sich in ihrer Rolle als Wettbewerbshüterin gestärkt. "Das Urteil bestätigt die Objektivität und Glaubwürdigkeit der Wettbewerbspolitik der Kommission", erklärte EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso.
Die Kommission hatte ihre Entscheidung gegen Microsoft im März 2004 getroffen. Die Behörde hatte vor allem bemängelt, dass Microsoft das Multimedia-Abspielprogramm Media Player in sein Betriebssystem Windows integriert hatte. Mit diesem arbeiten inzwischen 95 Prozent aller Personalcomputer weltweit. Die Richter teilten die Auffassung der EU, dass Konkurrenzprodukte für den Media Player damit behindert wurden. Microsoft dürfe den Kunden seine Produkte nicht aufzwingen, sagte Kroes.
Daten für andere Softwareanbieter
Die Richter wiesen auch die Klage von Microsoft gegen die Verpflichtung zurück, anderen Softwareanbietern Daten zur Verknüpfung ihrer Programme mit Windows zur Verfügung zu stellen. Das Unternehmen hatte dagegen geklagt, weil es die Auflagen als unrechtmäßigen Eingriff in seine geistigen Eigentumsrechte ansah. Die Richter bestritten dies. Microsoft konnte sich in dem Rechtsstreit nur in einem Punkt durchsetzen: Die EU-Richter befanden die Entscheidung der Kommission für nichtig, für die Überwachung der wettbewerbsrechtlichen Auflagen einen unabhängigen Bevollmächtigten zu berufen, den Microsoft bezahlen sollte. Dies könnte Folgen für ein noch laufendes Verfahren haben, in dem die Kommission dem US-Konzern aufgrund von Informationen des Bevollmächtigten vorgeworfen hatte, die Auflagen entsprechend umgesetzt zu haben und 280 Mio. Euro Strafe verhängt hat.
Nach Ansicht der EU-Kommission schafft das Urteil den Durchbruch, um die Monopolstellung von Microsoft anzugreifen. "Es wird mehr Auswahl geben, mehr Innovationen und niedrigere Preise", sagte Kroes. Allerdings ist der Windows Media Player bereits das beherrschende Programm, und mit einem Marktanteil von 80 Prozent ist Microsoft auch bei Server-Software führend.
Sanktionen auch bei Vista?
Ob die Kommission Sanktionen beim Windows-Nachfolge-System Vista plant, ließ Kroes offen. Die EU-Kommission betreibt außerdem ähnliche Wettbewerbsverfahren gegen Intel, Qualcomm und Rambus.
Konkurrenten der Software-Schmiede begrüßten das Urteil ebenso wie die EU-Kommission. "Microsoft kann sich nicht länger über das Recht stellen", sagte Georg Greve, Präsident der Free Software Foundation, die kostenfrei Software anbietet. Thomas Vinje, Prozessvertreter des European Committee for Interoperable Systems (ECIS), forderte: "Microsoft muss das jetzt umsetzen." Seiner Organisation gehören unter anderem Microsoft-Konkurrenten wie Adobe Systems, Corel, IBM, Nokia, Opera, Oracle, RealNetworks und Sun Microsystems an. "Dieses Urteil schafft Prinzipien für das Verhalten von Firmen in einer Reihe von Fällen und in einer Reihe von Märkten." Dies sind "Verkehrsregeln, die gut für den europäischen Verbraucher sind". Der Linux-Spezialist Red Hat begrüßte das Urteil als "eine großartige Nachricht". Jonathan Zuck, Präsident der Association für Competitive Technology (ACT) kritisierte die Entscheidung dagegen und sprach von einer "völlig willkürliche Behandlung des geistigen Eigentums von Microsoft", sagte Zuck. An der New Yorker Börse verbilligten sich Microsoft-Aktien um ein Prozent auf rund 28,75 Dollar (20,72 Euro). (apa/red)

