Entscheidung des ÖRV: Dopingsünder Jörg Jaksche wurde bis zum 2. Juli 2008 gesperrt
- Kronzeugen-Regelung bei Rad-Profi angewendet

Der Anti-Doping-Ausschuss des Österreichischen Radsportverbandes (ÖRV) hat in Wien im Fall Jörg Jaksche ein Urteil gefällt. Der 31-jährige Deutsche, der Ende Juni zugegeben hatte, sich seit 1997 gedopt zu haben, wurde rückwirkend für ein Jahr bis 2. Juli 2008 gesperrt. Das dreiköpfige Gremium mit dem vorsitzenden Juristen Gernot Schaar, Mediziner Thomas Balzer und Ex-Profi Gerhard Zadrobilek war deshalb für den Fall zuständig, weil Jaksche wegen seines Wohnsitzes in Tirol mit österreichischer Lizenz fährt.
Bei Jaksche wurde - wie vom Athleten erhofft - die im Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) vorgesehene Kronzeugen-Regelung, die eine Halbierung des drohenden Strafmaßes von zwei Jahren ermöglicht, angewandt. Jaksche hatte sich ein knappes Jahr nach Auffliegen des spanischen Blutdopingskandals um den Mediziner Eufemiano Fuentes geoutet (er gab u.a. zu, sich Eigenblut-Therapien unterzogen zu haben) und erklärt, er wolle nun mithelfen, das Dopingproblem im Radsport zu bekämpfen.
Geoutet hatte sich Jaksche in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Laut Schaar hat Jaksche bei der mehr als zweistündigen Anhörung in Wien die Details des Interviews im Wesentlichen wiedergegeben, "nur noch detaillierter". Jaksche wurde unterm Strich wegen des Gebrauchs von EPO und Wachstumshormonen sowie wegen Blutdoping schuldig gesprochen.
Gegen das Urteil kann Jaksche vor der Unabhängigen Schiedskommission der österreichischen Bundes-Sportorganisation sowie in letzter Instanz vor dem Obersten Sportgericht in Lausanne berufen. Ob Jaksche, der zusätzlich noch einen Kostenersatz von 1.500 Euro zahlen muss, Berufung einlegt, ist noch offen. (apa/red)
