H.P. Martin wegen Beleidigung angezeigt: Auch eindeutiger Fingerzeig war im Spiel
- EU-Abgeordneter empört: "Das ist ja lächerlich"
- Erhält außerdem derzeit keine Zulagen der Union
Gegen den parteifreien EU-Abgeordneten Hans-Peter Martin ist in Deutschland Anzeige wegen Beleidigung erstattet worden. Wie Polizeisprecher Fritz Mehl gegenüber der APA bestätigte, zeigte eine Flugbegleiterin den Europaparlamentarier am 3. September wegen Beleidigung an. "Zwei oder drei Leute haben den Vorfall bestätigt", sagte Mehl von der Polizeidirektion Esslingen, die für den Stuttgarter Flughafen zuständig ist.
Martin soll die Stewardess während des Fluges beleidigt haben. Angaben zu näheren Einzelheiten wollte der Polizeisprecher nicht machen. Laut der Tageszeitung "Österreich" soll auch ein eindeutiger Fingerzeig im Spiel gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüfe jetzt, ob der österreichische Politiker strafrechtlich von der deutschen Justiz belangt werden kann, erklärte Mehl. Als Abgeordneter im Parlament der Europäischen Union genießt Martin grundsätzlich parlamentarische Immunität.
Keine Zulagen der Union
"Was da behauptet wird, ist lächerlich und nicht nachvollziehbar", kommentierte Martin den Vorfall gegenüber der APA. Mehr wolle er dazu nicht sagen. Martin steht derzeit auch anderweitig unter Beschuss. So erhält er seit Anfang des Monats keine Zulagen als EU-Abgeordneter. Auf diese Weise will sich das Brüsseler Parlament über 163.000 Euro erstatten lassen, die er offenbar zu Unrecht im Zusammenhang mit einer Sekretariatszulage bezogen hatte.
Auch die österreichische Justiz befasst sich derzeit mit Vorwürfen gegen Hans-Peter Martin. Das EU-Betrugsbekämpfungsamt OLAF hatte den Europaabgeordneten im Dezember 2004 wegen Betrugsverdachts in Zusammenhang mit seiner Sekretariatszulage angezeigt. Daraufhin nahm die Wiener Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. Diese sind mittlerweile abgeschlossen - zumindest vorerst: Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft wurde dem Justizministerium übermittelt und wird derzeit geprüft, hieß es dort am Freitag.
Die Entscheidung, wie in der Causa weiter vorgegangen wird, dürfte allerdings noch auf sich warten lassen. Dem Vernehmen nach ist der - vertrauliche - Akt nämlich sehr umfangreich. Sollte die Staatsanwaltschaft weitere Schritte gegen Martin erwägen, müsste sie jedenfalls zuerst die Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität beantragen.
(apa/red)
