Mittwoch, 19. September 2007

Streit um "Abschuss-Debatte": Deutscher Vizekanzler gegen Außenminister Jung

  • Müntefering: Jung über "Demarkationslinie" hinaus
  • "Nicht glücklich über Art und Weise des Umgangs"

Die jüngsten Äußerungen der CDU-Minister Wolfgang Schäuble und Franz Josef Jung zum Antiterror-Kampf haben den deutschen Koalitionsstreit darüber verschärft. Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) warf Verteidigungsminister Jung vor, er habe mit seinen Äußerungen zum Abschuss von Flugzeugen eine "Demarkationslinie" überschritten.

Über derartige Vorschläge müsse zunächst intern gesprochen werden. Innenminister Schäuble hat angeblich bereits Vorschläge für umfassende Grundgesetzänderungen erarbeitet.

"Nicht glücklich über Art und Weise des Umgangs"
Müntefering sagte der "Passauer Neuen Presse", auch Schäuble, der vor möglichen Terrorangriffen mit atomar verseuchten Waffen gewarnt hatte, hätte diese Informationen zunächst intern weitergeben müssen: "Die Mitglieder der Regierung und der Fraktionsspitzen müssen eine Information erhalten über das, was da gewusst oder vermutet wird", forderte Müntefering. Er sei "nicht glücklich über diese Art und Weise des Umgangs mit einer solch ernsten Thematik". Man dürfe den Menschen keine Angst machen. "Das kann man nicht auf sich beruhen lassen. Darüber muss gesprochen werden", sagte der Vizekanzler.

Landesweiter Unmut
Jung hatte bei der Opposition, der Bundeswehr und in höchstrichterlichen Kreisen mit seiner Forderung Empörung ausgelöst, er wolle ein zum Zweck eines Terroranschlags entführtes Passagierflugzeug notfalls auch ohne gesetzliche Grundlage abschießen lassen. Mangels einer gesetzlichen Regelung könnte dann der übergesetzliche Notstand gelten, argumentierte Jung. Am Mittwoch wiederholte er seine Forderung öffentlich nicht. Er halte eine "verfassungsrechtliche Klarstellung" für sinnvoll, sagte Jung, bevor er an Haushaltsberatungen im Verteidigungsausschuss des Bundestages teilnahm.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2006 die im Luftsicherheitsgesetz vorgesehene Regelung für den Abschuss von Passagierflugzeugen gekippt. Der Verteidigungsexperte der Unionsfraktion, Karl Lamers, plädierte für einen neuen Vorstoß zur Änderung der Verfassung: Aus dem Karlsruher Urteil dürfe man nicht die Konsequenz ziehen, sich wegzuducken, "sondern die Aufgabe ist, wie es auch im Koalitionsvertrag steht, sich jetzt Gedanken zu machen, wie und inwieweit verfassungsrechtlicher Regelungsbedarf besteht".

Rechtsunsicherheiten erfordern Klärung
Die im Moment bestehenden Rechtsunsicherheiten für Minister und Soldaten müssten ausgeräumt werden. Nach einem Zeitungsbericht hat Innenminister Schäuble bereits Formulierungsvorschläge für eine umfassende Änderung des Grundgesetzes vorbereitet. Wie die "Passauer Neue Presse" berichtet, soll durch eine Ergänzung des Artikels 87a (Aufgabe der Streitkräfte), Absatz 2, der Bundeswehreinsatz in ganz außerordentlichen Extremsituationen ermöglicht werden - damit auch der Abschuss von Passagiermaschinen.

Zudem wolle die Union Artikel 35 des Grundgesetzes (Rechts- und Amtshilfe im Katastrophenfall) ergänzen, damit die Bundesregierung im besonders schweren Unglücksfall den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen kann, wenn polizeiliche Mittel nicht ausreichten, berichtete die Zeitung. Außerdem solle eine "Eilkompetenz" für Innen- und Verteidigungsminister geschaffen werden, um derartige Einsätze im Notfall allein anordnen zu können. (apa/red)

19.9.2007 15:23