Sonntag, 23. September 2007

SV-Hauptverband drängt auf Rezeptgebühr- Gesetz: Gebühren-Obergrenze fixieren!

  • Gebühren-Obergrenze: 2% des Einkommens fixieren
  • Regelung für Mitversicherte wird noch abgeklärt

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger drängt auf die Vorlage eines Gesetzes für die von der Koalition grundsätzlich bereits vereinbarte Rezeptgebühren-Obergrenze von zwei Prozent des Einkommens. Der Start sei zwar mit Anfang 2008 politisch vorgegeben, in der notwendigen gesetzlichen Regelung müssten aber noch einige Details festgelegt werden.

Bis Jahresende sei zwar noch Zeit, günstig wäre aber eine rasche Klärung, etwa wie die Regelung für Mitversicherte gilt, sagte der Vorstandsvorsitzende des Hauptverbandes, Erich Laminger, im Ö1-"Morgenjournal". Denn es sei beabsichtigt, die Menschen, die davon profitieren, sowie Ärzte und Apotheker, die es dann administrieren sollen, über das neue System zu informieren, um sie besser darauf vorzubereiten. Auch eine wichtige finanzielle Frage sei noch zu klären. Denn die Sozialversicherung will einen Ersatz für die geringeren Einnahmen von etwa 60 Millionen Euro, sagte Laminger.

Technisch sei man für die Rezeptbühr-Obergrenze gerüstet. Die notwendigen Daten über Medikamente und Einkommen können verknüpft und damit der Zwei-Prozent-Deckel jedes Versicherten berechnet werden: "Wenn dieser Wert erreicht wird, wird an das E-Card-System gesendet, dass die Rezeptgebührenbefreiung jetzt gegeben ist, das heißt für die Restperiode des Kalenderjahres eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt." Diese Information kann über die E-Card beim Arzt-Besuch abgerufen werden. Die letzten Programmierungen und die ersten Tests laufen bereits, sagte Laminger. Zur Umsetzung fehle nur noch das notwendige Gesetz.

23.9.2007 10:09