BZÖ reicht Klage gegen Gusenbauer ein:
Wegen übler Nachrede und Kreditschädigung
- Westenthaler: Nicht an Demo gegen Moschee beteiligt
- "Beim BZÖ kein Liebäugeln mit dem Neonazismus"

·'Der Terror ist unser Feind, nicht der Islam'
Gusenbauer für mehr Dialog und Integration
·Moscheenverbot: Kärntner BZÖ blitzt ab
Landeschef Haider will jetzt das Volk befragen
Das BZÖ hat nach eigenen Angaben ein umfangreiches Klagepaket wegen übler Nachrede und Kreditschädigung gegen Bundeskanzler Alfred Gusenbauer eingebracht. Der Bundeskanzler hatte in der Fernseh-"Pressestunde" behauptet, BZÖ-Vertreter hätten gemeinsam mit Neonazis an der Demonstration gegen den Ausbau eines islamischen Zentrums in Wien-Brigittenau teilgenommen.
Westenthaler fordert nun in seiner Klage Gusenbauer auf, diese Behauptung in den Medien zu widerrufen. Zusätzlich verlangt der BZÖ-Chef von Gusenbauer, einen Widerruf vor, während oder nach der Sendung "Pressestunde" zu verlesen. Weiters drohe dem Bundeskanzler eine strafrechtliche Privatanklage, da die Anschuldigung den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle, so das BZÖ am Freitag in einer Aussendung.
Das BZÖ lasse sich nicht mit Rechtsextremismus und Neonazis in Verbindung bringen, so Westenthaler und "beim BZÖ gibt es im Unterschied zu anderen Parteien kein Liebäugeln mit dem Neonazismus und radikalen rechtsextremistischen Gruppen". (apa/red)
