Mittwoch, 19. September 2007

Volksabstimmung für die Staatsreform?
Staatrechtler fürchten schleichenden Wandel

  • Verschleierung der Gesamtreform nicht unmöglich
  • Kontrolle, Rechtschutz, Verfassungsbereinigung "neu"

Eine Volksabstimmung über die geplante Staats- und Verwaltungsreform halten einige Mitglieder des Instituts für Öffentliches Recht an der Uni Innsbruck für angebracht. Die "tranchenartigen" Änderungen könnte zu einer "schleichenden" Gesamtänderung der Verfassung führen. Und in diesem Fall ist eine Volksabstimmung notwendig, wird in der Begutachtungs-Stellungnahme betont. Aber auch wenn es sich nur um eine beträchtliche Teiländerung handeln sollte, sollte man überlegen, das Volk darüber abstimmen zu lassen.

Es stelle sich "durchaus die Frage, inwiefern der vorliegende Entwurf entweder für sich allein oder aber im Zusammenwirken mit der bereits erlassenen Wahlrechtsreform sowie weiteren zu erlassenden 'Reformpaketen' gesamtändern wirken könnte", schreiben ao. Univ.Prof. Anna Gamper und vier Wissenschaftliche Mitarbeiter der Instituts. Nach dem Mandat des Österreich-Konvents hätten die Bauprinzipien der Verfassung aufrecht bleiben sollen. Jetzt aber, mit den Ergebnissen der Expertengruppe, würden "jedenfalls das demokratische, bundesstaatliche und gewaltenteilende Prinzip" maßgeblich berührt.

Das "tranchenweise" Vorgehen könnte den Blick auf die tatsächlichen Änderungen zu den verschiedenen Bauprinzipien "verschleiern". Da kein Gesamtreformkonzept vorliege, sei es nicht möglich, einen Überblick über die gesamte Tragweite der Änderungen zu gewinnen. Die Innsbrucker Juristen empfehlen also, die Frage einer Volksabstimmung "gründlich zu überdenken".

Jedenfalls sollte aber eine fakultative Volksabstimmung überlegt werden. Denn im Reformprozess zeige sich eine deutliche "Elitarisierung" der Diskussion - vom 70-köpfigen Österreich-Konvent über den weit kleineren Kreis des Besonderen Ausschusses zur Vorberatung des Konvents-Berichts bis zu der nochmals verkleinerten Expertengruppe, die den vorliegenden Entwurf für den ersten Teil der Staatsreform verfasste. Und da es sich zumindest um eine "doch maßgebliche Änderung" handle, sollte man überlegen, inwiefern die Bürger direkt eingebezogen werden sollten.

Die rot-schwarze Expertengruppe unter Vorsitz des Leiters des Verfassungsdienste im Bundeskanzleramt, Georg Lienbacher, hat im Juli d.J. das erste Paket für die im Koalitionsübereinkommen vereinbarte Staats- und Verwaltungsreform vorgelegt. Es umfasst die Bereiche Kontrolle (Rechnungshof, Volksanwaltschaft und Justizanwalt), Rechtsschutz (Verwaltungsgerichte erster Instanz, Verwaltungsgerichtshof sowie Verfassungsgerichtshof) und Verfassungsbereinigung. Ein zweiter Entwurf mit u.a. einem Grundrechtskatalog und einer vereinfachten Verteilung der Staatsaufgaben wurde für den Herbst angekündigt. (apa/red)

19.9.2007 08:02