Schadenersatzklage gegen BAWAG abge- wiesen: ÖGB legt gegen Urteil Berufung ein
- Vorstandsbeschluss nach genauer Analyse des Urteils
- Elsner, Verzetnitsch & Co. wieder auf Anklagebank
Der ÖGB legt gegen das Urteil des Wiener Handelsgerichtes im BAWAG-Schadenersatzprozess Berufung ein. Wie berichtet hat das Wiener Handelsgericht die Schadenersatzklage des ÖGB und der ÖGB-Schuldenholding AVB gegen die früheren BAWAG-Generaldirektoren Helmut Elsner und Johann Zwettler, vier weitere frühere Vorstandsmitglieder, den Ex-BAWAG-Aufsichtsratpräsidenten Günter Weninger und den ehemaligen ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch abgewiesen.
Damit lässt es der ÖGB nun nicht bewenden: "Das dem ÖGB am 30. August 2007 übermittelte Urteil wurde von einer Reihe von Rechtsexperten aus dem universitären Bereich und Rechtsanwalten genau analysiert. Nach einer umfassenden Diskussion auf Grund der Komplexität der Causa hat der ÖGB-Vorstand beschlossen, gegen das vorliegende Urteil zu berufen", teilt der Gewerkschaftsbund mit.
(apa/red)
