OeNB-Prüfung 2001: Keine Konsequenzen obwohl die BAWAG "nicht kooperativ" war
- OeNB-Chef Ettl schilderte Probleme im Zeugenstand
- Flöttl stieg 2000 möglicherweise mit Gewinn aus
Am 25. Verhandlungstag im BAWAG-Prozess hat der Leiter der Bankenrevisionsabteilung in der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), Helmut Ettl, Probleme bei einer von ihm geleiteten Prüfung der BAWAG im Jahr 2006 geschildert. "Wir haben bei weitem nicht alle Details durchforsten können", erklärte Ettl. Bei einer früheren OeNB-Prüfung im Jahr 2001 - an der Ettl allerdings nicht selbst als Prüfer beteiligt war - habe sich die Bank "nicht kooperativ" verhalten und den Prüfern teilweise Einsicht verwehrt.
Für die OeNB-Prüfer gab es Verdachtsgründe, dass mit den BAWAG-Investitionen ein Klumpenrisiko verletzt worden war. Allerdings habe damals niemand vermutet, dass die heute bekannten Konstruktionen dahinterstecken, betonte Ettl: "Das war sehr professionell gemacht". Es sei nicht nachvollziehbar gewesen, was "in dieser Sphäre außerhalb der BAWAG passiert" sei. "Das ist die große Blackbox gewesen", so Ettl. Über die Geschäfte von Wolfgang Flöttl mit BAWAG-Geldern seien von der Bank keine Unterlagen geliefert worden.
Aufhorchen ließ Ettl mit der Aussage, dass Investmentbanker Flöttl für seine eigenen Gelder im Jahr 2000 ein besseres Ergebnis erzielte als für die ihm zur Veranlagung übergebenen BAWAG-Millionen: "Man kann davon ausgehen, dass der Verlust für Flöttl sehr gering war. Möglicherweise ist für ihn auch ein Gewinn herausgekommen", sagte Ettl. Während die BAWAG also von Herbst 1998 bis Jahresende 2000 durch die Flöttl-Geschäfte einen kumulierten Verlust von laut Anklageschrift 1,44 Mrd. Euro erlitt, ist Flöttl laut dem OeNB-Prüfer im Jahr 2000 möglicherweise mit Gewinn ausgestiegen.
2001: OeNB verließ sich auf BAWAG
Bei vollständiger Information der Prüfer durch die BAWAG hätte die Bankenaufsicht im Jahr 2001 Maßnahmen ergreifen müssen, antwortete Ettl auf eine Frage von Staatsanwalt Georg Krakow. Die OeNB habe sich aber auf die Angaben der Bank-Organe verlassen. Heute wisse man, dass die Prüfer damals falsch informiert worden seien. Direkte Konsequenzen nach dem OeNB-Prüfbericht 2001, der an das damals von Finanzminister Karl-Heinz Grasser geführte Finanzministerium übergeben wurde, gab es für die BAWAG keine.
Ettl war Prüfungsleiter bei der Vor-Ort-Prüfung der BAWAG im Jahr 2006, wo die Karibik-Geschäfte aufgearbeitet wurden. Ursprünglich sei nur die Vergabe des Refco-Kredits durch die BAWAG im Herbst 2005 geprüft worden, sagte Ettl. Der OeNB seien bei der Prüfung 2006 etliche Ungereimtheiten aufgefallen, etwa, warum die Vergabe eines Kredits über 400 Mio. Dollar nicht im Aufsichtsrat beschlossen wurde. Großveranlagungsgrenzen seien überschritten worden, auch die interne Revision habe nicht funktioniert wie vorgesehen. Die Innenrevision sei angewiesen worden, festzustellen, dass die Kredite an Flöttl 1998 "zurückgeführt" worden seien, wenn auch offenbar wiederum mit BAWAG-Geldern.
Flöttl-Kredite: Elsner contra Ettl
Elsner widerspricht: Die Rückführung sei mit den Werten von Flöttl erfolgt. Ettl konterte, "Was wir gesehen haben, haben diese Werte bei weitem nicht ausgereicht".
Der eigentlichen Verhandlung ging ein Disput über einen angebliche Zwischenlandung bei einem Karibik-Flug voraus. Elsner habe bei dem Flug eine Landung auf den Azoren verlangt, um seinen Hund auszuführen, so Flöttl. Er habe sich im Jahr geirrt, das sei 1999 und nicht im Jahr 2000 der Fall gewesen. In einem dazu von Flöttl vorgelegten Fax ist sowohl von einem "fuel stop" (Stopp zum Auftanken) als auch vom "Ausführen des Hundes" auf den Azoren die Rede. (apa/red)
