Gammelfleisch bekennt in EU Farbe: Schutz für Verbraucher durch Kennzeichnung
- Einfärben zunächst nur auf nationaler Ebene erlaubt
- Verschärfte Regelung zwischen Mitgliedsstaaten
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Zum Schutz der Verbraucher kann Gammelfleisch von Mitte 2008 an in Deutschland eingefärbt werden. Die EU-Staaten billigten einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission. Einfärben wird vom 1. Juli 2008 an aber nur auf nationaler Ebene erlaubt. Beim Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten soll dann eine verschärfte Kennzeichnungspflicht greifen. In Deutschland hatten Politik und Agrarwirtschaft nach dem jüngsten Gammelfleisch-Skandal in Bayern gefordert, minderwertige Ware und Abfälle einfärben zu können.
Nach dem Vorschlag der Kommission gelten dann für Fleisch und Abfälle, die nicht in die Lebensmittelkette kommen sollen, drei Kategorien. Kadaver und Fleisch am Knochen, das beispielsweise den BSE-Erreger tragen kann, sollen mit einem schwarzen Etikett gekennzeichnet oder in schwarzen Behältern transportiert werden. Fleisch, dessen Verfallsdatum abgelaufen ist, müsse entsprechend gelb markiert werden. Grün soll für Fleisch gelten, das zwar für den Verzehr geeignet ist, aber dennoch nicht in den Handel kommen soll.
(apa)
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