"Im Notfall gebe ich Abschussbefehl!": Dt. Verteidigungsminister sinniert über Terror-Jets
- Bei Gefahr von Terrorangriff auch ohne Rechtsgrund
- Jung wünscht sich großkoalitionären Konsens
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Auch ohne gesetzliche Grundlage würde der deutsche Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) ein entführtes Flugzeug, das für Terror-Angriffe benutzt werden soll, notfalls abschießen lassen. "Ich wünsche mir eine verfassungsrechtliche Klarstellung. Aber da gibt es noch keinen Konsens in der Koalition", sagte Jung dem Nachrichtenmagazin "Focus". "Deshalb müsste ich im Notfall vom Recht des übergesetzlichen Notstands Gebrauch machen: Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen."
Jung räumte ein, dass zwar das Bundesverfassungsgericht den Abschuss eines gekaperten Passagierflugzeugs auf die Fälle beschränkt habe, in denen nur Terroristen und keine Unschuldigen an Bord sind. "Aber wenn es eine gemeine Gefahr ist oder die Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dann gelten andere Regeln."
Die SPD lehnt bisher die Forderung Jungs ab, die Möglichkeiten für den Abschuss eines Flugzeugs auch mit Unschuldigen über eine Änderung des Grundgesetzartikels 87a zu ermöglichen. Deshalb könne er auch nicht auf das Angebot des Koalitionspartners eingehen, das Vorgehen der Bundeswehr bei einem besonders schweren Unglücksfall gesetzlich zu regeln und sich im anderen Fall auf den übergesetzlichen Notstand zu berufen, argumentierte der Minister: "Gäbe es diese Möglichkeit noch, wenn ich einen Teil ausdrücklich anders geregelt habe? Also gilt für mich: Ganz oder gar nicht."
Jung verwies darauf, dass in Abstimmung mit der Luftwaffe für einen möglichen Abschuss "nur diejenigen Piloten fliegen sollten, die auch vor dem Hintergrund dieser schwierigen rechtlichen Frage dazu bereit wären, diesen Befehl auszuführen". Er müsse sich im Ernstfall auf die Soldaten verlassen können: "Ich kann in einer solchen Situation nicht lange diskutieren", so Jung zu "Focus".
(apa/red)
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