ÖVP nach Gumpinger-Urteil "betroffen": Gelte nach wie vor die Unschuldsvermutung
- Soll Moldawiern illegal zur Einreise verholfen haben
- ÖVP-Politiker hat alle Vorwürfe zurückgewiesen
In einer ersten Reaktion auf die Verurteilung des oberösterreichischen ÖVP-Politikers Otto Gumpinger wegen Schlepperei und Veruntreuung zu zwei Jahren Haft unbedingt hat sich ÖVP-Klubobmann und -Landesparteisekretär Michael Strugl vom Urteil "betroffen" gezeigt. Er verwies darauf, dass Gumpinger sofort volle Berufung angemeldet habe: "Es gilt somit auch für ihn nach wie vor die Unschuldsvermutung".
Die Anklage in dem Prozess im Landesgericht Linz hat Gumpinger vorgeworfen, in seiner Eigenschaft als Obmann von "Eine Welt - Oberösterreichische Landlerhilfe" 27 Moldawiern rechtswidrig zur Einreise in den Schengenraum verholfen zu haben. Er soll pro Geschlepptem 450 Euro kassiert haben. Außerdem habe er nach einem Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof, bei dem 22 Personen einen Kostenersatz von insgesamt knapp 25.000 Euro zugesprochen bekamen, 17.480 Euro veruntreut, lautete ein weiterer Vorwurf des Anklägers.
Gumpinger hat alle Vorwürfe zurückgewiesen. Sie würden auf Aussagen einer rechtskräftig verurteilten Schlepperin aus Moldawien beruhen. Nachdem im Juni bekannt geworden war, dass gegen ihn Anklage erhoben werde, hat er sein Landtagsmandat zurückgelegt. Die ÖVP hat ihm zugesichert, dass er im Falle eines Freispruches die Möglichkeit bekommen werde, in seine Funktion zurückzukehren. Andernfalls werde der Parteivorstand neu entscheiden.
(APA/red)
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