Montag, 17. Dezember 2007

Haider bekommt Weihnachtspost von VfGH:
Slowenische Zusatz-Ortschilder sind 'illegal'

  • Konflikt entzündete sich um Ort Schwabegg/Zvabek
  • Seit 6 Jahren reagiert Kärnten nicht auf VfGH-Urteil

Die vom Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider vor rund einem Jahr angebrachte slowenische Zusatztafel in Schwabegg/Zvabek als Ersatz für eine zweisprachige Ortstafel ist gesetzeswidrig. Eine nun veröffentlichte entsprechende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) ist wenig überraschend, hat das Höchstgericht schon das Anbringen von Zusatztafeln statt zweisprachiger Ortstafeln in Bleiburg und Ebersdorf für gesetzeswidrig befunden.

Haider hatte im November 2006 die erst im Mai 2005 von ihm gemeinsam mit Bundeskanzler Wolfgang Schüssel aufgestellte zweisprachige Ortstafel von Schwabegg/Zvabek in der Gemeinde Neuhaus demontieren und durch eine einsprachige mit kleinem slowenischen Zusatzschildchen ersetzen lassen.

Das Gleiche hatte er davor in Bleiburg/Pliberk und Ebersdorf/Drvesa veranstaltet. Der Verfassungsgerichtshof hat mit der heutigen Entscheidung nun alle drei Zusatzschilder für gesetzeswidrig erklärt.

Verordnungsbestimmungen sind aufzuheben
Der VfGH verweist in seiner Entscheidung, wonach die slowenische Zusatztafel in Schwabegg/Zvabek gesetzeswidrig ist, auf sein bereits vor einem Jahr getroffene Erkenntnis zu den Zusatzschildchen in Bleiburg/Pliberk und Ebersdorf/Drvesa. VfGH-Präsident Karl Korinek hatte damals gemeint, das Erkenntnis sei "ein bisschen eine No-na-Entscheidung".

Das Anbringen einer slowenischen Zusatztafel anstelle einer zweisprachigen Ortstafel finde "keine Rechtfertigung durch die Straßenverkehrsordnung", so Korinek damals. In seiner aktuellen Entscheidung zu Schwabegg bezeichnet das Höchstgericht die Angabe des Namens eines Ortes auf Zusatztafeln als "ausgeschlossen" und nicht in Betracht kommend.

Weiters wird darauf verwiesen, dass Zusatztafeln nicht verwendet werden dürfen, wenn ihre Bedeutung durch ein anderes Straßenverkehrszeichen - wie etwa eine Ortstafel - zum Ausdruck gebracht werden kann. "Der Verfassungsgerichtshof bleibt bei dieser Rechtsansicht", so der VfGH.

Das Zusatzschildchen war mittels einer Verordnung von dem für Verkehrswesen zuständigen LHStv. Gerhard Dörfler angebracht worden. Die Kärntner Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung dieser Verordnungsbestimmungen verpflichtet. Der VfGH hatte die Frage der Zusatztafeln aufgrund eines Antrages der Volksanwaltschaft geprüft.

In diesem Monat jährt sich das erste Urteil des VfGH in Sachen Kärntner Ortstafeln zum sechsten Mal, ohne dass die Vorgaben des Höchstgerichts umgesetzt wurden. Am 13. Dezember 2001 hatte der VfGH die 25 Prozent-Quote als zu hoch bezeichnet und Teile des Volksgruppengesetzes 1976 und der Topographieverordnung 1977 aufgehoben. Ermöglicht hatte dies der Slowenenfunktionär Rudi Vouk, der ein Strafmandat im einsprachig beschilderten Ortsgebiet von St. Kanzian beim VfGH bekämpft hatte.

Grüne: "Schande für den Rechtsstaat"
Als eine "Schande für den Rechtsstaat" bezeichnete der Kärntner Grünen-Chef Rolf Holub den Umstand, dass nun schon sechs Jahre nach dem ersten Urteil des Verfassungsgerichtshofes das Ortstafel-Erkenntnis nicht umgesetzt worden sei. Die jetzige VfGH-Entscheidung, laut welcher auch die Zusatzschilder in Schwabegg gesetzeswidrig seien, wertete er als "nächste Niederlage von Landeshauptmann Jörg Haider".

"Die Verhöhnung des Rechtsstaates durch eine einzige Person muss endlich ein Ende haben", betonte Holub in einer Aussendung. Die Bundesregierung wurde von ihm aufgefordert, "endlich zu handeln und sich nicht ständig von LH Haider auf der Nase herumtanzen zu lassen". Die Große Koalition habe die notwendige Verfassungsmehrheit, "um den gesetzeskonformen Zustand herzustellen", meinte der Grün-Landessprecher.

(apa/red)

17.12.2007 17:56